Derzeit ist der Aufenthaltsstatus bzw. die Bleibeperspektive wesentliches Kriterium für eine Förderung. Das gilt für schulische und sprachliche Förderung ebenso wie für berufliche Bildung. Dabei gilt Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahme – oder Landeseinrichtungen. Diese jungen Menschen haben ein Recht auf statusunabhängige bedarfsgerechte Angebote der Jugendhilfe und der sprachlichen sowie schulischen Förderung.
„Egal wo die jungen Menschen untergebracht sind oder welchen Status sie haben – das Recht auf Bildung muss umgesetzt werden“, fordert Lisi Maier, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. Maier weiter: „Der individuelle Unterstützungsbedarf ist bei allen jungen Menschen zu identifizieren und mit bedarfsgerechten Angeboten ist Hilfe zu leisten, nur dann kann Teilhabe in allen Lebensbereichen gelingen. Dabei darf es keine Rolle spielen, welche Nationalität ein Mensch besitzt oder welchen Aufenthaltsstatus. Jeder Mensch der in Deutschland lebt, soll seine Teilhabechancen umfänglich nutzen dürfen.“
Die Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft leistet dazu ihren Beitrag. Aber ohne Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird dieses Engagement eingeschränkt. Die letzten gesetzlichen Entscheidungen sind integrationshemmend. Für subsidiär Geschützte wurde die Familienzusammenführung ausgesetzt. Für anerkannte Flüchtlinge wird der Familiennachzug durch bürokratische Hürden zeitlich verzögert oder ganz verhindert.
Die katholische Jugendsozialarbeit erteilt allen Tendenzen von Diskriminierung, Rechtspopulismus und Rassismus eine klare Absage und tritt ein für eine vielfältige Gesellschaft.
Ausgehend von einer handlungsfeldübergreifenden bundesweiten Tagung fordert die katholische Jugendsozialarbeit daher:
##Jeder junge Mensch soll einen Schulabschuss erwerben bzw. nachholen können.
##Jungen Menschen ist während einer Ausbildung und mindestens ein Jahr im Anschluss ein sicherer Aufenthaltsstatus zu gewähren; der sichere Aufenthaltsstatus ist auch während eines Freiwilligendienstes zu gewährleisten.
##Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit müssen allen jungen Menschen offen stehen – auch Geduldeten.
##Spätestens nach drei Monaten müssen alle jungen Menschen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – Zugang zu Bildungs-, Ausbildungs- und/oder Arbeitsförderung erhalten.
##Schulbesuche sind allen jungen Menschen zu ermöglichen.
##Schulsozialarbeit ist systematisch auszubauen und finanziell abzusichern.
##Jugendhilfeleistungen für junge Erwachsene sind nicht nur als „Kann-Leistung“, sondern als Pflichtleistung gesetzlich zu verankern.
##Die integrationsfeindliche Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte ist zurück zu nehmen.
##Formale und bürokratische Hindernisse um den Anspruch auf Familienzusammenführung durchzusetzen, sind zu beseitigen.
##Im Sinne einer gelingenden beruflichen und sozialen Integration aller jungen Menschen sind Schnittstellenprobleme zwischen Jugendhilfe, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz zu beseitigen. Eine rechtskreisübergreifende Förderung ist gesetzlich zu ermöglichen.
Die Fachtagung wurde veranstaltet von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e. V.
Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit NRW
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Quelle: BAG KJS
Dokumente: 2016-04-18_PM_Forderungen_Fluechtlingstagung_KJS.pdf