Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen

Kinderrechte sollen nach Ansicht der Justizminister von Bund und Ländern in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit sollten die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis der Minderjährigen deutlich zum Ausdruck gebracht werden, heißt es in einem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17.11.2016. Bereits am Mittwoch hatten sich das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk für einen solchen Beschluss eingesetzt. Kinder kämen bislang nur als Objekte elterlicher Verantwortung vor, dabei seien sie eigenständige Rechtssubjekte.

Die Ur-Kinderrechtskonvention wurde vormehr als 25 Jahren verabschiedet. Im Grundgesetz fehlt bislang der Gedanke, dass dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut: ## Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
## Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
## Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
## Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“

Link: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: KNA; SPD-Bundestagsfraktion; Deutsches Kinderhilfswerk

Ähnliche Artikel

Skip to content