Ausbildungsduldung im Aufenthaltsgesetz

Mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sicherstellen, dass die in dem Gesetz geregelte Ausbildungsduldung „im Sinne des Gesetzgebers bundesweit einheitlich angewandt wird„.

Die sogenannte „3+2-Regelung“ – also die Duldung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre anschließender Beschäftigung – wurde als Teil des Integrationsgesetzes beschlossen und trat im August 2016 in Kraft.

Eine unklare Formulierung im Gesetzestext eröffne jedoch „erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubildende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz gültigem Ausbildungsvertrag nach wie vor abgeschoben werden„. Diese Unklarheit wollen die Grünen beseitigen und plädieren für eine gesetzliche Änderung, in der ein Halbsatz gestrichen wird.“

Den neuen Gesetzentwurf entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Heute im Bundestag

Dokumente: Aenderung_Aufenthalsgesetz_Ausbildungsduldung_1812546.pdf

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