Dem Wohl der Bevölkerung insgesamt
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) plädiert für eine Migrations- und Integrationspolitik, die dem Wohl der Bevölkerung insgesamt dient und nicht nur einer Bevölkerungsgruppe. Daher nutzen die Regelsysteme und die anzustrebende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in den Blick genommen werden. Der SVR schlägt als integrations- und migrationspolitische Agenda für die nächste Leglislaturperiode sieben zentrale Punkte vor:
„Teilhabe fördern und Zusammenhalt sichern
angehende und im Dienst stehende Lehrkräfte verstärkt zum Thema Sprachbildung und Umgang mit Vielfalt aus- und fortgebildet werden. (…) In allen Lehramtsstudiengängen ist eine curriculare
Verankerung des Erwerbs von entsprechenden Kernkompetenzen sinnvoll. Beim Eintritt in die schulische Bildung sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass keine zusätzliche Segregation entsteht, indem neuzuwandernde Kinder vorwiegend oder zu lange unter sich bleiben. Anstatt neuzugewanderte schulpflichtige Kinder den Schulen allein anhand der Verfügbarkeit von Plätzen zuzuweisen, sollten Schulen und die zuständigen Behörden verstärkt die soziale, sprachliche und kulturelle Zusammensetzung der Lerngruppen vor Ort berücksichtigen. Ein höherer Anteil Flüchtlingskinder erfordert ebenso wie ein hoher Anteil an Kindern mit Unterstützungsbedarf (gleich welcher Art) entsprechend höhere finanzielle Ressourcen. (…)
## Arbeitsmarkt öffnen und flexibler gestalten – Im Einwanderungsland Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und in gehobenen Berufen immer noch unterrepräsentiert. Anonymisierte Bewerbungsverfahren, Ausbildungskampagnen und Zielvorgaben können dazu beitragen, das zu ändern. Wer Platz nehmen soll, dem muss auch Platz gemacht werden. Das Anerkennungsgesetz war ein Schritt in die richtige Richtung: Es soll dazu beitragen, dass die deutsche Gesellschaft und Wirtschaft die Lebensleistung von Migrantinnen und Migranten höher wertschätzen und deren Qualifikationspotenziale besser erschließen. Außerdem dient es der Fachkräftesicherung.
Hier ist – (…) – anzustreben, die Möglichkeiten der Erfassung und Anerkennung informeller Kompetenzen für alle auszubauen, miteinander zu verzahnen und regelmäßig zu evaluieren. Angesichts der spezifischen qualifikationsbezogenen Voraussetzungen von Flüchtlingen (Ausbildungssysteme im Herkunftsland, fluchtbedingte Bildungsbrüche) könnten vom Bund in der beruflichen Bildung Impulse für Flexibilisierungen der bestehenden Ausbildungssysteme gesetzt werden. Mit Blick auf berufliche Bildung umfasst dies, ergänzend zum klassischen Ausbildungsformat, z. B. modulare Angebote, die bedarfsgerecht kombiniert und aufeinander aufgebaut werden können. Denkbar wäre auch, das klassische zwei- bis dreijährige Ausbildungsformat um Teilzeitvarianten – (…) – zu ergänzen. So ließe sich eine parallele Erwerbstätigkeit ermöglichen, ggf. auf Basis bereits erlangter Zwischenqualifikationen. Das könnte mehr Flüchtlinge dazu ermutigen, eine duale Ausbildung abzuschließen. Flexible Ausbildungsmodelle sollten sich dabei stets an den Standards der traditionellen Vollzeitausbildung orientieren und in hohem Maße anschlussfähig sein, damit keine Zwei-Klassen-Berufsausbildung entsteht. Auch andere Bevölkerungsgruppen wie Langzeitarbeitslose
oder Alleinerziehende könnten mithilfe flexibler Ausbildungsmodelle eine Ausbildung erfolgreich abschließen und damit ihre Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern.
## Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren: Doppelpass mit Generationenschnitt – (…)
## Integrationsmonitoring verbessern – (…)
## Migration gestalten – (…)
## Regelungen für Erwerbsmigration mit einem Einwanderungsgesetz systematisieren und vereinfachen – (…)
## EU-weites Asylrecht ausbauen, Deutschlands Asylsystem krisenfest machen – (…)
## Migrationsaußenpolitik erarbeiten und international vertreten – (…) „
Quelle: Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration
Dokumente: SVR_Position_Agenda.pdf