Berücksichtigung von Mindestlöhnen im Rahmen der Arbeitsvermittlung

Die Bundesagentur für ARbeit hat einen Leitfaden zu Mindestlöhnen/zwingenden Arbeitsbedingung herausgegeben, der bei der Arbeitsvermittlung sowie Veröffentlichung von Stellenangeboten zu berücksichtigen ist. Dieser Leitfaden fasst einerseits die Problematik zusammen, andererseits liefert er rechtliche Hintergründe. Er bietet Vermittlern einen guten Überblick über die geltenden Mindestlöhne in den unterschiedlichen Branchen. „

Den Leitfaden entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.harald-thome.de

Quelle: Harald Thomé

Dokumente: BA_Leitfaden_Mindesl_hne.pdf

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content