Anforderungen an das künftige EU-Jugendprogramm – Stellungnahme der AGJ

Auszüge aus der Stellungnahme der AGJ:
„… Rahmung, Zielsetzungen und Eckpunkte des neuen EU-Jugendprogramms
Das künftige EU-Jugendprogramm soll nach dem Willen der Europäischen Kommission die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa und die ihr zugrunde liegende EU-Jugendstrategie unterstützen. Das Programm soll sich darüber hinaus in den Gesamtkontext von „Europa 2020“ und in die dazu gehörige Initiative „Jugend in Bewegung“ einfügen.

Aus Sicht der AGJ sind die allgemeinen Zielsetzungen der EU-Jugendstrategie, nämlich mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen sowie gesellschaftliches Engagement, soziale Eingliederung und Solidarität aller jungen Menschen zu fördern, geeignet, einen Ausgangspunkt für die Ausgestaltung des neuen EU-Jugendprogramms zu bilden.
Mit den Aktionsfeldern der EU-Jugendstrategie ist ein integrierter jugendpolitischer Ansatz geschaffen, der die jugendspezifischen Handlungsschwerpunkte der Initiative „Jugend in Bewegung“ einschließt und darüber hinausreicht. …

Aus Sicht der AGJ sind für die Ausgestaltung eines wirksamen EUJugendprogramms angepasste Projektformate und spezifische Unterstützungsformen, die noch (weiter-)entwickelt werden müssen, für folgende allgemeine Ziele essentiell: ## Unterstützung und Anerkennung von non-formalem Lernen, Mobilität und
freiwilligem Engagement junger Menschen
## Unterstützung, Anerkennung und Weiterentwicklung von Kinder- und
Jugendhilfe
## Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa.
Unterstützung und Anerkennung von non-formalem Lernen, Mobilität
und freiwilligem Engagement junger Menschen

Ein wichtiges Einzelziel bei der Unterstützung und Anerkennung von nonformalem Lernen, Mobilität und freiwilligem Engagement junger Menschen ist die Entwicklung und Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen und damit die Beförderung von Chancengerechtigkeit und sozialer Inklusion. Hierzu gehört zum Beispiel der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die für das weitere berufliche Leben, die weitere Bildung und Ausbildung und eine aktive Staatsbürgerschaft von Bedeutung sind.

Die Persönlichkeitsentwicklung und die Herausbildung sozialer Kompetenzen sollte durch ein EU-Jugendprogramm ebenso gefördert werden wie Eigeninitiative, Unternehmergeist und Kreativität. Das Programm sollte sprachliche und interkulturelle Kompetenzen sowie das europäische Bewusstsein, das Interesse an und das Engagement für Europa, die Wertschätzung von kultureller Vielfalt, Solidarität und Toleranz fördern. …

Spezifische Unterstützungsformen müssten zum Beispiel bei der Konzipierung eines Europäischen Freiwilligendienstes für bildungsferne Jugendliche und eines Formats für den Übergang zwischen Schule und Beruf berücksichtigt werden.

Unterstützung, Anerkennung und Weiterentwicklung von Kinder- und
Jugendhilfe

Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in den Mitgliedsländern der EU durch Maßnahmen, Programme und Aktionen, die im weitesten Sinne als Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet werden können, lassen sich durch länderübergreifende Kooperationen unterstützen und weiterentwickeln. Damit wird auch eine Qualitätsentwicklung durch BestPractice-Vergleiche erreicht. Das kann ebenso durch den transnationalen Austausch von inhaltlichen Konzepten erfolgen wie durch den Austausch von Fachkräften über kurze Praktika hinaus.
Auch die Entwicklung international angelegter Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte muss mit dem Ziel unterstützt werden, damit ein europäisches Bewusstsein in der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln. …

Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa
Die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa basiert auf der EU-Jugendstrategie, deren oben beschriebene Aktionsfelder inhaltlich einen umfassenden jugendpolitischen Ansatz widerspiegeln. Das künftige EUJugendprogamm sollte nicht nur zur Umsetzung dieser Strategie dienen, sondern auch einen Beitrag zu deren Weiterentwicklung leisten. Zu unterstützen sind unter anderem Forschung im Sinne einer evidenzbasierten Jugendpolitik, das sogenannte Peer Learning, die Verbreitung von Ergebnissen und der kontinuierliche Dialog mit politisch Verantwortlichen (z.B. im Rahmen des „Strukturierten Dialogs“ mit jungen Menschen und Jugendorganisationen).

Bei der Ausgestaltung des künftigen EU-Jugendprogramms sollten beispielsweise angepasste Projektformate zur Förderung lokaler Aktivitäten zur Implementierung der Jugendstrategie und damit zum Transfer europäischer Jugendpolitik auf die kommunale Ebene berücksichtigt werden. …

Aus Sicht der AGJ kann nur eine starke Ressortpolitik und ein eigenständiges EU-Jugendprogramm die Spezifik der drei genannten Zielsetzungen (Förderung von Jugend, Jugendarbeit und Jugendpolitik) bündeln, wobei programmüberschreitende, thematisch begründete Kooperationen sicherlich sinnvoll sein können. … „

Die Stellungnahme in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang oder aufgeführtem Link.

www.agj.de/pdf/5/Jugendprogramm.pdf

Quelle: AGJ

Dokumente: Jugendprogramm.pdf

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