INFORMATIONSVERANSTALTUNG ESF-PROGRAMME BMFSFJ AM 16. MAI 2008 Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern „Schulverweigerung – Die 2.Chance“ und „Kompetenzagenturen“ Paloma Miersch (Referentin im BMFSFJ) führte inhaltlich in die Fortführung der Programme ein. Der Förderhintergrund und Förderabsichten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden erläutert. Auf Neuerungen in den Förderrichtlinien wurde hingewiesen. Die neue Regiestelle für alle ESF-Programme des BMFSFJ wurde vorgestellt. Die Regiestelle erläuterte das Fortschreibungsverfahren und benannte formale Voraussetzungen zur Programmfortführung. Im Anhang sind die im Rahmen der Infoveranstaltung vorgetragenen Präsentationen sowie eine Musterdatei für einen Fortführungsantrag für Sie bereit gestellt. Nachstehend lesen Sie die wichtigsten allgemeinen Hinweise zur Fortführung sowie programmspezifische Hinweise. “ Für beide Handlungsfelder – Schulverweigerung sowie Übergang Schule-Beruf – besteht aus Sicht des BMFSFJ dringender Handlungsbedarf. Daher werden beide Programme für zwei mal drei Jahre fortgeschrieben. Die Informationsveranstaltung bezog sich auf die nächste dreijährige Förderphase von 1. September 2008 bis 31. August 2011. Beide Programme „Schulverweigerung – Die 2.Chance“ und „Kompetenzagenturen“ sind selbständige Programme, werden aber in einer Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ gebündelt und von einer Regiestelle betreut. Von der Praxis der Ausnahmeregelungen soll in der neuen Förderphase Abstand genommen werden. Für die Fortführung und Weiterentwicklung der Programme sind Fortschreibungsanträge zu stellen, ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen und Zusagen zur Kofinanzierung und Kooperation beizubringen. Bei der auf drei Jahre angelegten Förderphase hat der Träger jedes Jahr erneut einen Fortführungsantrag zu stellen. Für die künftigen Jahre ist geplant, die Antragsfristen vorzuverlegen. Die Antragssystematik ebenso wie die Finanzierungssystematik werden für beide Programme identisch sein. Das Führen der elektronischen Fallakte wird in beiden Programmen gleich abgewickelt. Technische Grundlage wird WASKA sein. Die Kofinanzierung für beide Programme soll vor allem aus kommunalen Mitteln erfolgen. Für das Zielgebiet 1 müssen 35% Kofinanzierung beigebracht werden, für das Zielgebiet 2 und 3 müssen 55% beigebracht werden. Die Mittelberechnung für beide Programme ist aus dem Durchschnitt der bisherigen Projekte berechnet. Im Rahmen einer Weiterförderung bestehender Koordinierungsstellen oder Kompetenzagenturen kann keine Aufstockung oder quantitative Erweiterung der Teilnehmerzahlen genehmigt werden. Im Programm „Schulverweigerung – Die 2.Chance“ ist eine Standortausweitung vorgesehen, in deren Rahmen neue Standorte für Koordinierungsstellen bereits geförderte Träger beantragt und gefördert werden können. Mittelabruf Die Auszahlung der Fördermittel wird für beide Programme im Voraus möglich sein. Es wird ein zweimonatiger Zeitrhythmus vorgesehen. Bedingung für einen Mittelabruf im Voraus ist, dass ab dem zweiten Mittelabruf alle zwei Monate eine Belegliste bei der Regiestelle bzw. Servicestelle Jugendsozialarbeit eingereicht wird. Es besteht ein Weiterleitungsverbot an Dritte. Für Träger, die bisher das Programm in einem Verbund, einer Kooperation, einer „Bietergemeinschaft“ oder ähnlichem umgesetzt haben, und dabei Fördergelder an eben diese Partner weiter geleitet haben, hat das Weiterleitungsverbot nachhaltige Auswirkungen. Hier ist zur Programmfortführung über ein anders Verfahren der Beteiligung Dritter (etwa Ausschreibung) nachzudenken. Förderrichtlinien Die Förderrichtlinien werden am 28.Mai 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Alle bisherigen Träger werden die Richtlinien direkt von der neuen Regiestelle per e-Mail zugeschickt bekommen. Auf den Internetseiten der beiden Programme werden die Förderrichtlinien eingestellt werden, selbstverständlich auch auf der Homepage der neuen Regiestelle (voraussichtlich 2. Juni 2008). Die Jugendsozialarbeit News werden die Förderrichtlinien am 2. Juni 2008 veröffentlichen. Antragsverfahren Die einzelnen Module werden über ein datenbankgestüztes Webportal angeboten. Ab 02.06.08 soll die Downloadfunktion des Antragsformulars in elektronischer Form (Excel-Datei) frei geschaltet sein. Es empfiehlt sich, einen Antrag in der Excel Datei (siehe Anhang) vorzubereiten. Die elektronische Abgabefrist läuft 27.06.08 um 16.00 Uhr ab. Ein ergänzender unterschriebener Antrag in Schriftform ist ebenfalls einzureichen. Der Zugang zum Webportal über Domaine oder Internetseite wird den Trägern noch bekannt gegeben. Neue Regiestelle für alle ESF Programme des BMFSFJ – Servicestelle Jugendsozialarbeit: Das BMFSFJ hat zur Umsetzung seiner ESF-Programme eine Regiestelle beauftragt. Die Regiestelle ist eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), in der sich Stiftung SPI und gesub zusammengeschlossen haben. Für die einzelnen Programme wurden innerhalb der Regiestelle folgende Servicestellen eingerichtet: – Servicestelle Jugendsozialarbeit – Servicestelle Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung – Servicestelle LOS – Servicestelle Wiedereinstieg – Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege In der Servicestelle Jugendsozialarbeit wird die Stiftung SPI in erster Linie für inhaltliche Fragen und die gesub vorrangig für finanzielle Fragen zuständig sein. Die Servicestelle wird voraussichtlich ab 2. Juni 2008 für die neue Programmlaufzeit eine jeweils eigene Programmhomepage und Kontakt e-Mail-Adresse schalten: www.kompetenzagenturen.eu servicestelle@kompetenzagenturen.eu www.zweitechance.eu servicestelle@zweitechance.eu Derzeit erreichen Sie die Servicestelle für Ihre Rückfragen über folgende Kontaktmöglichkeiten: Servicestelle Jugendsozialarbeit Fon: 030-3906346 Fax: 030-39063480 e-Mail: jugendsozialarbeit@stiftung-spi.de SCHULVERWEIGERUNG – DIE 2.CHANCE * Allgemeines und Voraussetzungen für die Arbeit der Koordinierungsstellen – Insgesamt gibt es derzeit 73 Standorte (Zielgebiet 1: 19 Standorte Zielgebiet 2/3: 54 Standorte), die nach dem Königssteiner Schlüssel regional ausgewogen auf 200 Standorte aufgestockt werden sollen. – Das Programm wird im Rahmen eines Fortschreibungsverfahrens für neue Träger geöffnet. Bisherige Träger müssen einen Fortschreibungsantrag stellen. Neue Träger stellen einen entsprechenden Erstantrag. Bisherige Träger, die an anderen Standorten eine Koordinierungsstelle eröffnen möchten, müssen ebenfalls einen Erstantrag stellen. Für neue Träger findet eine gesonderte Informationsveranstaltung am 26. Mai 2008 von 11:00 bis 14:00 in Berlin – Neukölln statt. Interessentinnen und Interessenten senden den ausgefüllten beiliegenden Anmeldebogen bis zum 21. Mai 2008 (Anmeldeschluss) per Email oder Fax an die Servicestelle Jugendsozialarbeit. – Für den Förderzeitraum 2008 bis 2011 stehen für 200 Standorte 84 Mio Euro zur Verfügung. – Es muss eine elektronische Fallakte geführt werden, die den Integrationsverlauf, Umsetzungsschritte und weitere Planungen beinhaltet. Zur Umsetzung der elektronischen Fallakte wird weitestgehend das Computerprogramms WASKA (aus dem Programm „Kompetenzagenturen“) übernommen. Die Daten der Fallakten werden über ein zwischengeschaltetes Unternehmen an die Regiestelle und das Ministerium übermittelt. Diese Schleife stellt sicher, dass der Geldgeber ausschließlich anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Regiestelle erhält keine Klarnamen. – Kooperationszusagen der Schulen im Einzugsgebiet sowie ggf. der Schulbehörde und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe – Schriftliche Zusage der Schule, dass personelle und sächliche Ressourcen eingebracht werden * Zielgruppe – Zielgruppe sind Schüler/-innen ab 12 Jahren bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe einer Schule an der der Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich ist. – Zielgruppe sind Schüler/-innen, die ihren Schulabschluss durch Schulverweigerung (aktiv wie passiv) gefährden. – Mit der unteren Altersgrenze der Zielgruppe wird aus Sicht des Ministeriums der präventive Ansatz erfasst. – Für die obere Grenze wurde aus den Erfahrungen des Programms keine Altersgrenze benannt. – Im Regelfall erfolgt die Förderung für Schüler/-innen bis in die vorletzte Klassenstufe. Die Förderung bis zum Beginn der letzten Klassenstufe stellt nicht den Regelfall dar. – Die Förderung von 12-Jährigen Grundschüler/-innen scheidet aus. * Wesentliche Änderungen im Programm – Keine Bindung an „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) nach § 27 SGB VIII mehr – Projekt – anstelle von Teilnehmerfinanzierung (analog dem Programm „Kompetenzagenturen“ – Förderung von aktiver und passiver Schulverweigerung – In Einzelfällen ist von einer Reintegration in die Regelschule abzusehen und eine Vermittlung in Angebote anderer Träger zum Nachholen des Hauptschulabschlusses gestattet. Zur Gewährung dieser Einzelfallregelung ist eine entsprechende Begründung gegenüber der Regiestelle erforderlich. Der Träger der Koordinierungsstelle darf nicht gleichzeitig Träger solcher Maßnahmen sein. INHALTE DES ANTRAGS AUF WEITERFÖRDERUNG „SCHULVERWEIGERUNG – DIE 2.CHANCE“ Der Weiterförderungsantrag soll zu folgenden Fragestellungen Antworten und Datenmaterial enthalten. Darüber hinaus ist kein weiteres Konzept erforderlich. Das Konzept findet sich in den textlichen Ausführungen des Antrags wieder. * Strukturdaten der Region/Stadt – Wirkungsfeld der Koordinierungsstelle – Bevölkerungsstruktur * Schulverweigerung und Schulabbruch – Problemsituation in ihrem Wirkungsfeld – Daten zu Schulabgänger/-innen Schulverweigerung Schulabbruch * Lokale/regionale Förderstruktur und Netzwerk – Förderstruktur – Verbindliche Partner Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Schule(n)/Schulbehörde – Steuerungsrunde im Bereich Schulverweigerung – Funktion und Rolle der Koordinierungsstelle * Zielgruppe – Anzahl der Jugendlichen – ins Case Management aufgenommen – Reintegrationsvoraussetzungen und –hemmnisse zehn wichtigste Ressourcen zehn wichtigste Reintegrationshemmnisse * Case Management – Testverfahren Kompetenzfeststellung – Unterstützungsinstrumente – Verlauf des Case Managements Dauer, Kontakte, Beratungsstunden – Reintegration * Elternarbeit – Einbindung der Eltern in den Prozess – Schwierigkeiten – erfolgreiche Ansätze * Bedarfe und Ziele – Bedarfe vor Ort – Handlungsziele im Hinblick auf Fördersystem / Angebotsstruktur Netzwerkarbeit Arbeit mit den jungen Menschen – Indikatoren für Zielerreichung * Arbeitsplan – Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte bis 2011 – Quantitative Angaben zum CM * Öffentlichkeitsarbeit * Querschnittsthemen – Gender und Cultural Mainstreaming KOMPETENZAGENTUREN * Allgemeines und Voraussetzungen für die Arbeit der Kompetenzagenturen – Verortung im regionalen Netzwerk – Profil, Rolle und Zuständigkeiten finden und benennen – Erreichung der Zielgruppen vor allem mit Methoden der aufsuchenden Jugendsozialarbeit – Schärfung der Zielgruppe – Einjährige Übergangsphase für die Arbeit und das Konzept der Kompetenzagenturen, die bisher vor allem an Schulen und mit Schüler/-innen gearbeitet haben – Hinsicht des Kofinanzierungsproblems §16 Abs. 2 Satz 1 SGB II steht das BMFSFJ mit dem BMAS in Kontakt. Das BMAS beharrt auf seiner Rechtsauslegung und fordert, dass für solche Maßnahmen und Projekte vor allem eine kommunale Finanzierung erforderlich sei. Im Juni soll es einen durch das BMAS motivierten Hinweis der BA an die ARGEn geben, die Kompetenzagenturen in ihrer Arbeit zu unterstützen. * Verbindliche Kooperationspartner – Träger der Grundsicherung nach SGB II – Arbeitsagenturen – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe – Jugendmigrationsdienste – Netzwerke des lokalen + regionalen Übergangsmanagements – Vor-Ort- Büros Soziale Stadt – Koordinierungsstellen „Schulverweigerung – Die 2.Chance“ * Zielgruppe – Jugendliche, die sich maximal in der letzen Klassenstufe befinden oder – nach der Schule von vorhanden Unterstützungsmaßnahmen nicht erreicht werden oder – Unterstützungsmaßnahmen abgebrochen haben, ohne dass andere/ weitere Angebote zur Verfügung stehen bzw. von ihnen angenommen werden * Wesentliche Änderungen im Programm – Einschränkung des Wirkungsfeldes der Kompetenzagenturen an Schulen (die Zielgruppe Schüler/innen gehört qua Definition nicht zu den „nicht erreichten Jugendlichen“, da sie ja von Schule erreicht werden) – Stärkere Betonung des aufsuchenden Charakters der Arbeit INHALTE DES ANTRAGS AUF WEITERFÖRDERUNG „KOMPETENZAGENTUREN“ Der Weiterförderungsantrag soll zu folgenden Fragestellungen Antworten und Datenmaterial enthalten. Darüber hinaus ist kein weiteres Konzept erforderlich. Das Konzept findet sich in den textlichen Ausführungen des Antrags wieder. * Strukturdaten der Region/Stadt – Wirkungsfeld der Kompetenzagentur – Bevölkerungsstruktur * Lokale/regionale Förderstruktur und Netzwerk – Förderstruktur – Verbindliche Partner mit Kofinanzierungsstatus – Verbindliche Partner (falls vor Ort vorhanden) – Steuerungsrunde im Bereich Übergangsmanagement – Funktion und Rolle der Kompetenzagentur * Zielgruppe – Anzahl der Jugendlichen Migrationshintergrund Schulabschluss Schulpflichtig Arbeitslos langzeitarbeitslos – ins Case Management aufgenommen – Vermittlungsvoraussetzungen und –hemmnisse zehn wichtigste Ressourcen zehn wichtigste Vermittlungshemmnisse – Zugangswege – aufsuchende Arbeit * Case Management – Testverfahren Kompetenzfeststellung – Unterstützungsinstrumente – Verlauf des Case Managements Dauer, Kontakte, Beratungsstunden – Vermittlung – Nachbetreuung * Bedarfe und Ziele – Bedarfe vor Ort – Leitziel bis 2011 – Handlungsziele im Hinblick auf Fördersystem / Angebotsstruktur Netzwerkarbeit Arbeit mit Teilnehmern – Indikatoren für Zielerreichung * Arbeitsplan – Leistungsprofil der Kompetenzagentur – Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte bis 2011 – Umsetzung des Ansatzes der aufsuchenden Arbeit – Quantitative Angaben zum CM * Öffentlichkeitsarbeit * Querschnittsthemen – Gender und Cultural Mainstreaming “
http://www.kompetenzagenturen.de
http://www.zweitechance.eu
Quelle: Servicestelle Jugendsozialarbeit BMFSFJ
Dokumente: _Anmeldebogen_fuer_den_26_05_2008__4_.pdf