Bekanntmachung der Förderrichtlinien „JOBSTARTER“

DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS ‚JOBSTARTER – FÜR DIE ZUKUNFT AUSBILDEN‘ Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Förderrichtlinien für das Programm „JOBSTARTER“ veröffentlicht. Programminformationen, Aussagen zum Fördergegenstand, zum Zuwendungsempfänger, den Zuwendungsvoraussetzungen sowie zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte den nachstehenden Auszügen. “ 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Ziele und Themenschwerpunkte des Programms 1.1 Zuwendungszweck Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Programm ‚JOBSTARTER – für die Zukunft ausbilden‘. Das Programm zielt auf eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Ausbildungsstrukturen, insbesondere durch eine Stärkung der regionalen Verantwortung der relevanten Akteure in der Berufsausbildung, und auf eine bessere Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch gezielte Dienstleistungsangebote im Ausbildungsprozess für Betriebe in den Regionen. JOBSTARTER ist Teil des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland und der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem. JOBSTARTER verfolgt im Rahmen einer Projektförderung eine wirtschaftsnahe Ausgestaltung der Ausbildungsstrukturförderung und orientiert sich eng an den jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Entwicklungspotenzialen in der Wirtschaft. … 1.3 Ziele und Themenschwerpunkte des Programms Das Programm JOBSTARTER zielt auf die Gewinnung und Besetzung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze sowie auf die nachhaltige Verbesserung regionaler Ausbildungsstrukturen ab. Dabei ist eine Abstimmung mit den in der Region relevanten Akteuren und mit bereits bestehenden Maßnahmen zu gewährleisten. Zielgruppen von JOBSTARTER sind zum Beispiel bisher nicht ausbildende Unternehmen, Unternehmen in Wachstumsbranchen oder Unternehmen von Inhabern und Inhaberinnen mit Migrationshintergrund. Konzepte können sich an den nachfolgend genannten Themenschwerpunkten orientieren: I. Schaffung und Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen II. Ausbildung in Grenzregionen III. Erprobung ausgewählter Themenfelder aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) IV. Aus- und Weiterbildung – Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung Einer oder mehrere dieser Themenschwerpunkte können vom Projektantragsteller zur Bearbeitung ausgewählt werden … 1.4 Angabe und Nachweis von Ausbildungsplätzen In den Projektanträgen sind Zielgrößen im Hinblick auf die Anzahl der im Förderzeitraum zu schaffenden zusätzlichen Ausbildungsplätze anzugeben. Zusätzliche Ausbildungsplätze im Sinne dieser Förderrichtlinien liegen vor, wenn * der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder * bei ausbildenden Betrieben durch den neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Jahr des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt werden als im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils zum Stand 31. Dezember. Der Durchschnittswert ist bis 0,49 ab- und ab 0,5 aufzurunden. Maßgeblich für den Nachweis der Zusätzlichkeit ist grundsätzlich eine Bestätigung der für den Ausbildungsberuf zuständigen Stelle. Im Ausnahmefall kann der Nachweis auch über eine schriftliche Versicherung des Ausbildungsbetriebes erfolgen in diesem Fall ist jedoch darzulegen, warum eine Attestierung nicht durch die zuständige Stelle erfolgen kann. … 2. Gegenstand der Förderung Projektantragsteller müssen zum einen ausführlich die spezifischen Bedingungen und Besonderheiten des regionalen Ausbildungsmarktes darstellen und erläutern. Zum anderen ist der regionale Bedarf der beantragten Maßnahme konzeptbezogen zu begründen. Für die Umsetzung der ausgewählten Themenschwerpunkte stehen die nachfolgend aufgeführten Förderbausteine als Instrumente zur Verfügung. Die Förderbausteine (FB) sind inhaltlich bewusst offen gefasst und bedürfen bei der Antragstellung einer Konkretisierung. Die Förderbausteine wurden seit Beginn des Programms fortlaufend weiterentwickelt und den Anforderungen des Ausbildungsstellenmarktes angepasst. Einige Förderbausteine wurden im Verlauf des Programms modifiziert oder gestrichen (mit entfällt gekennzeichnet). Die Förderbausteine können konzeptbezogen je nach Erfordernissen kombiniert werden und müssen in Bezug zu den gewählten Themenschwerpunkten stehen. Bei der Wahl des FB1 oder des FB 8 muss in jedem Fall mindestens ein weiterer Förderbaustein kombiniert werden. 2.1 Förderbausteine (FB) FB 1 Branchen- und Ausbildungsplatzpotenzialanalysen FB 2 entfällt FB 3 Ausbildungsplatzentwicklung FB 4 Externes Ausbildungsmanagement / Begleitung der Ausbildung FB 5 Initiierung und Organisation von Verbundausbildung FB 6 entfällt FB 7 Kooperation Schule – Wirtschaft / Berufemarketing FB 8 Vernetzung FB 9 entfällt FB 10 Stiftungsgründung / Fundraising FB 11 Entwicklung & Erprobung innovativer Ansätze für die Ausbildung … 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind: * juristische Personen des öffentlichen Rechts * juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Wenn mehrere Antragsteller beabsichtigen, das Projekt gemeinsam durchzuführen, soll die Beantragung als Verbundprojekt (der Begriff Verbund ist hier förderrechtlich zu verstehen und bezieht sich nicht auf einen Ausbildungsverbund gemäß § 10 Abs. 5 BBiG) erfolgen. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. … Das beantragte Vorhaben muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung ist nicht zulässig. 4. Zuwendungsvoraussetzungen … Vom Antragsteller ist vor der Antragstellung zu prüfen, ob in der jeweiligen Region bereits JOBSTARTER-Projekte bzw. Projekte mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln oder Unterstützungsleistungen nach den Regelungen im SGB II und III gefördert werden, die vergleichbare Ziele im Sinne der Nummern 1 und 2 dieser Förderrichtlinien verfolgen. Wenn dies der Fall ist, muss der eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Projekten einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung enthalten. Zugleich sind die Optionen zur Zusammenarbeit und der damit verbundene Mehrwert für die regionale Vernetzung darzustellen. … Projektregionen im Programm JOBSTARTER beziehen sich in der Regel auf Gebietskörperschaften, wie z.B. Landkreise, oder auf Arbeitsagentur- oder Kammerbezirke. … Letter of Intent (LoI): Zur Sicherung der Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Projektarbeit sind von den in der Region relevanten Akteuren … auf die Projektkonzeption bezogene LoI einzuholen und dem Projektantrag beizufügen. Mit einem LoI soll die regionale Akzeptanz eines Projektantrags abgesichert werden. … Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Projekts oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen. Im Antrag ist zu erläutern, wie ein Wissens- und Ergebnistransfer … sichergestellt werden kann. Darüber hinaus sind nachvollziehbare Aussagen zur Verstetigung von Projektansätzen und -ergebnissen zu machen. 4.2. Wirtschaftliche / finanzielle Voraussetzungen Der Antragsteller hat eine Eigenbeteiligung in Form von Eigenmitteln zu erbringen. Diese ist als prozentualer Anteil an den Gesamtausgaben des Projektes gemäß dem Gesamtfinanzierungsplan auszuweisen. Der Antragsteller muss in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherzustellen und die Verwendung der öffentlichen Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dem Antrag ist eine Auflistung der öffentlich geförderten Projekte, die der Antragsteller in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat, mit Angabe der Höhe der Zuwendung beizufügen. … 5. Art und Zeitraum der Zuwendung … Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. … Die Zuwendung wird für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Auf Antrag, der eine nachvollziehbare Begründung … für eine Fortsetzung der Förderung enthalten muss, kann bei entsprechendem Erfolg eines Projekts zu gegebenem Zeitpunkt eine Verlängerung der Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten bewilligt werden. … Der Beginn der Förderung von Projekten dieser Ausschreibungsrunde im Programm JOBSTARTER ist ab dem 1. Januar 2009 möglich. Weitere mögliche Starttermine sind der 1. und 15. eines jeden Monats, spätester Laufzeitbeginn ist der 1. März 2009. … Die als Projektförderung gewährte Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bis zu maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal aber 440.000 € – bei einer Laufzeit von 36 Monaten – gewährt. … Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Maßnahmen, die üblicherweise für die Berufsausbildung aufgewendet werden müssen, Ausgaben für die Durchführung von Zusatzqualifikationen, Ausgaben zur Finanzierung von Ausbildungspersonal sowie zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten. Dies gilt nicht für Ausgaben zur Erprobung von innovativen Ansätzen gemäß Förderbaustein 11, sofern die Notwendigkeit im Antrag konzeptbezogen begründet wird. … Förderfähig sind die zur Durchführung notwendigen vorhabenbezogenen Personal- und Sachausgaben … Für die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen können im Gesamtfinanzierungsplan Ausgaben in Höhe von maximal 25.000 € für die Gesamtlaufzeit in Ansatz gebracht werden. … * Für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer Internetpräsenz können im Gesamtfinanzierungsplan Ausgaben in Höhe von maximal 7.500 € für die Gesamtlaufzeit in Ansatz gebracht werden. * Für den Druck von Informationsmaterial sowie für die Teilnahme an Messen können im Gesamtfinanzierungsplan insgesamt Ausgaben in Höhe von maximal 15.000 € für die Gesamtlaufzeit in Ansatz gebracht werden. … 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). … Der Zuwendungsempfänger ist zu einer engen Zusammenarbeit mit der Programmstelle JOBSTARTER beim BIBB und mit den zuständigen Regionalbüros verpflichtet. 7. Gender Mainstreaming Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, in der Projektdurchführung die Lebenssituation und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und in allen Entscheidungsprozessen die Gleichstellung der Geschlechter als wichtiges Projektziel bei der Umsetzung der Projekte zu verfolgen. Im Antrag sind entsprechende Angaben zu machen. 8. Auszahlung der Zuwendung Die konkreten Auszahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt. 9. Nachweispflichten und Berichterstattung Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Darüber hinaus ist die Berichterstattung gemäß Zuwendungsbescheid notwendig. Die Nachweis- und Berichtspflichten sind individuell im Zuwendungsbescheid festgeschrieben. 10. Antragsverfahren Einreichung der Antragsunterlagen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts und des ESF sind bei der Programmstelle JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Postfach 20 12 64 53142 Bonn (Postanschrift) oder Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn (Hausanschrift) einzureichen. Antragsfrist und Umfang der einzureichenden Unterlagen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind mit allen unten genannten Unterlagen bis zum 1. August 2008 in dreifacher Ausfertigung im BIBB einzureichen maßgeblich ist das Datum des behördlichen Eingangsstempels des BIBB. Die Projektskizze sowie der easy-AZA sind zusätzlich elektronisch an info(at)jobstarter.de zu senden. Gleichzeitig ist eine Antragskopie auch dem Ansprechpartner des jeweiligen Landesministeriums sowie dem zuständigen Regionalbüro … zu übersenden die Projektskizze ist zusätzlich elektronisch an das zuständige Regionalbüro zu senden. … Die Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist für den Eingang des Antrags in Papierform. … Für die Antragstellung ist die Verwendung des easy-AZA-Formulars erforderlich … Die Projektanträge müssen – ergänzend … folgende zur Beurteilung und Bewertung des Projekts notwendigen Unterlagen und Angaben enthalten: * JOBSTARTER-Projektskizze in deutscher Sprache, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5. Es ist die vorgegebene Vorlage der Projektskizze zu verwenden. Wird Förderbaustein 1 gewählt, so sind die erforderlichen Angaben als Bestandteil der Projektskizze einzureichen. * Stellungnahmen (Letter of Intent) relevanter Akteure auf dem Ausbildungsmarkt oder potenzieller Kooperationspartner zum Projektantrag (siehe dazu auch Nummer 4.1.3). Letter of Intent, die bis zum 1. August 2008 noch nicht vorliegen, können nur dann bei der Antragsprüfung berücksichtigt werden, wenn sie in der eingereichten Projektskizze aufgeführt wurden und bis zum 22. August 2008 (Eingangsstempel des BIBB) bei der Programmstelle eingehen. Nachgereichte Letter of Intent sind in Kopie auch an das zuständige Regionalbüro zu schicken. * einen detaillierten Zeit- und Meilensteinplan zum Ablauf des Projekts * eine Zuordnung des beantragten Projektpersonals zu konkreten Aktivitäten im Rahmen der gewählten Förderbausteine * den voraussichtlichen Umfang der Projektausgaben und den Zuwendungsbedarf * einen Nachweis der Eigenmittel anhand geeigneter Dokumente. Darüber hinaus ist im Vorfeld der Antragstellung eine intensive Abstimmung mit den relevanten regionalen Akteuren, insbesondere den zuständigen Stellen, erforderlich, um die Akzeptanz des Projekts zu sichern. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag einzureichen. 11. Bewilligung Über die Förderung eingereichter Projektanträge entscheidet das BIBB im Einvernehmen mit dem BMBF – unter Berücksichtigung des Votums des jeweiligen Landesministeriums … Kriterien der Beurteilung Die eingegangenen Anträge werden insbesondere nach folgenden, im Grundsatz gleichwertigen Kriterien bewertet: * Schlüssigkeit des Konzeptes * Plausibilität der Projektbegründung * Regionale Einbindung des Projektes * Wirtschaftsnahe Ausgestaltung * Umsetzungsstrategie * Angaben zu Nachhaltigkeit, Verstetigung und Transfer * Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben gemäß dieser Förderrichtlinien * Aspekt der Eigenbeteiligung … “

http://www.jobstarter.de
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)

Dokumente: projektskizze_08.doc

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