Anpassungsformel bei Kosten der Unterkunft wird entfristet

GESETZENTWURF DER REGIERUNGSFRAKTIONEN BESCHLOSSEN “ Die Bundesbeteiligung an den Hartz-IV-Wohnkosten der Kommunen wird über das Jahr 2010 hinaus nach der bisherigen Anpassungsformel berechnet. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf (16/9690) vorgelegt, der eine entsprechende Vereinbarung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat umsetzt. Bislang war zum Jahr 2011 eine bundesgesetzliche Neuregelung vorgesehen. Die Länder hatten lange dafür gestritten, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse. Dem Entwurf zufolge werden für das laufende Jahr Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung von rund 13,4 Milliarden Euro erwartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 29,2 Prozent führe dies zu Ausgaben des Bundes in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro. Den Kommunen verbleibe ein Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro. Der Gesetzentwurf wurde letzten Freitag (27.06.08) im Bundestag verabschiedet. “

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1609690_Entwurf_viertes_SGB_II_Aenderungsgesetz.pdf

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