JUGENDSCHUTZ AKTIV GEGEN GEFÄHRDUNGEN DES KOMATRINKENS “ Immer mehr Jugendliche greifen zur Flasche. Nach einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung trinken 22% der 12- bis 17jährigen mindestens einmal in der Woche Alkohol. Am Wochenende trifft man sich zum gezielten Besäufnis, ‚Trinken bis der Arzt kommt‘, das so genannte Komatrinken, ist in. Diese Form der Selbstzerstörung gefährdet später auch andere. Bei den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr rangiert der Alkohol ganz oben. ‚Diesen Trend müssen wir stoppen, Alkoholkarrieren verhindern‘, sagt dazu Landrat Manfred Müller (Kreis Paderborn), der auf konsequenten Jugendschutz setzt. Ordnungspartnerschaften bei Festen und Veranstaltungen zeigten bereits erste Erfolge. Doch es geht weiter. Verstärkt kontrolliert werden soll im Kreis Paderborn in den kommenden Wochen das Verkaufsverbot von Alkohol in Tankstellen, Einkaufsmärkten und anderen Verkaufsstellen. ‚Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche‘, lautet bereits seit 2001 das Motto einer Jugendschutzaktion der Kreispolizeibehörde, des Kreisjugendamtes sowie der Städte und Gemeinden im Paderborner Kreisgebiet. Doch wie sieht es tatsächlich aus vor Ort? Ein Kontrollteam war jetzt in Salzkotten unterwegs. Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, an die Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen zu erinnern, ihre Umsetzung zu kontrollieren und Hilfestellungen für den Verkaufsalltag zu geben. Deshalb schauten die Verantwortlichen nun den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einigen Verkaufsstellen in Salzkotten unangekündigt über die Schulter. ‚Mit vorbildlichen Ergebnissen‘, kann das Team berichten, denn Verstöße wurden keine festgestellt. So konnten die Filialleiter und Geschäftsführer direkt auf Aushänge zum Jugendschutzgesetz in den Kassenbereichen oder über den Getränkeregalen hinweisen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wussten durch Schulungen im Umgang mit jugendlichen Käufern bestens über Alkohol- und Tabakabgabeverbote Bescheid. Was der Handel leisten kann, zeigt das Beispiel einer Supermarktkette. Dort ist ein elektronisches Kassensystem im Einsatz, welches das Verkaufspersonal bei jedem Alkoholeinkauf daran erinnert, das Alter des Kunden zu überprüfen. Sobald ein Produkt mit Alterbeschränkung, egal ob Weinbrandbohnen, Wodka oder die Zigarettenschachtel, vom Scanner erfasst wird, ertönt ein Signalton. ‚Kunde über 18 Jahre?‘, lautet sofort die Frage im Kassendisplay. Zwangsläufig ist das Verkaufspersonal in diesem Moment angehalten, das Alter z. B. durch Vorlage des Ausweises zu überprüfen, denn erst nach einer entsprechenden Bestätigung im Dialogfeld kann ein weiteres Produkt eingescannt werden. ‚Doch trotz durchgeführter Kontrollen testen Jugendliche ihre Grenzen aus, suchen Schlupflöcher und ältere Freunde, um an alkoholische Getränke zu kommen. Zu oft gelingt es ihnen‘, wissen die Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde. Aus diesem Grund sind besonders die Verkaufsstellen, auch Gaststättenbetreiber und Eltern gefragt und gefordert. Denn wer sich nicht an rechtliche Vorgaben hält, wird früher oder später mit den Gesetzeshütern in Konflikt geraten. Nicht die Jugendlichen, sondern die Mitarbeiter in den Verkaufsstellen und die Erwachsenen, die den Minderjährigen den Alkohol zugänglich gemacht haben, werden bei einem Verstoß bestraft. ‚Nur durch die Zusammenarbeit von Behörden, Verkaufsstellen und Eltern ist der Schutz junger Menschen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben möglich‘, sind sich alle Beteiligten einig. Gesetze und Vorschriften sind wichtig. Doch mindestens genauso bedeutsam sei Einsicht, Akzeptanz und das Bewusstsein junger Menschen darüber, dass der regelmäßige Griff zum Schnapsglas oder zur Flasche bereits der erste Weg in die Abhängigkeit sein kann, betont Landrat Manfred Müller. “
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Quelle: Kreisverwaltung Paderborn – Pressestelle