BETROFFENE JUGENDLICHE NICHT IM STICH LASSEN. Aktuell ist die Finanzierung und damit die Existenz von bundesweit etwa 30 Kompetenzagenturen stark gefährdet. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden die Fördervoraussetzungen des Programms kurzfristig geändert (Schreiben vom 25. Juli 2008 des BMAS an die Grundsicherungsträger). Der finanzielle Beitrag, den die Grundsicherungsstellen (ARGEn) zur Kofinanzierung der Kompetenzagenturen leisten dürfren, wird auf 20% der Gesamtausgaben der Kompetenzagentur beschränkt. Durch die neuen Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums ist für einen Teil der Kompetenzagenturen die Finanzierung nicht mehr abgedeckt. Allein in den betroffenen Kompetenzagenturen werden zurzeit bundesweit mehr als 3000 Jugendliche betreut. Mit der Änderung der Förderrichtlinien wird diesen Jugendlichen die Unterstützung und Förderung auf dem Weg zu einer beruflichen Perspektive entzogen. Nach Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll ein stärkeres finanzielles Engagement der Kommunen in der Förderung der Kompetenzagenturen die entstehende Lücke schließen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat sich an den Bundesarbeitsminister gewandt und bezieht Stellung zu den am 25. Juli 2008 heraus gegebenen neuen rechtlichen Hinweisen zur Kofinanzierung des Programms Komepetenzagenturen. Auszüge aus der Stellungnahme des Kooperationsverbundes: “ Sehr geehrter Herr Bundesminister, … in einem Schreiben … beschränkt Ihr Haus die Kofinanzierung aus Eingliederungsmitteln der ARGEn und Optionskommunen auf maximal 20 % der Gesamtausgaben. Eine Kofinanzierung gem. SGB II wird außerdem ab sofort nur noch für diejenigen Kompetenzagenturen zugelassen, die auch bisher schon eine anteilige Finanzierung seitens der Grundsicherungsträger erhalten haben. Begründet wird dies mit der vorrangigen Finanzierungszuständigkeit der Kommunen. … Generell stimmt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dem Bestreben zu, im Sinne der Nachhaltigkeit in erster Linie eine Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln sicherzustellen. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass die so kurzfristig beschlossene Beschränkung der Kofinanzierung durch die örtlichen Grundsicherungsstellen auf 20 % der Gesamtausgaben bundesweit mindestens 30 der insgesamt 215 Kompetenzagenturen in ihrer Existenz akut gefährdet. … Darüber hinaus sind von diesen Regelungen auch solche Kompetenzagenturen betroffen, die bisher aufgrund von Eigenmitteln auf keinerlei Kofinanzierung durch die Träger der Grundsicherung angewiesen waren. Diesen nun gänzlich diese 20 % Kofinanzierungsmöglichkeit zu entziehen, verhindert die Fortsetzung ihrer erfolgreichen Arbeit und ist in keinster Weise nachvollziehbar. Unsere Kritik richtet sich vor allem auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der neuen Vorgaben aus Ihrem Hause. Die Antragsfrist für die neue Förderperiode war Ende Juni bereits abgelaufen und die überwiegende Mehrheit der Kompetenzagentuen hatten die notwendigen Absprachen für die Kofinanzierung mit den ARGEn und Optionskommunen bereits getroffen. Für eine Umstellung ihrer Finanzierungskonzepte verbleiben den Trägern im laufenden Verfahren nur wenige Tage … Des Weiteren gibt es in der Praxis erhebliche Umstellungsschwierigkeiten aufgrund des sehr kurzfristigen Wechsels der Rechtsgrudlage für eine anteilige Mitfinanzierung durch die Grundsicherungsträger. Durch den Wegfall von mindestens 30 Kompetenzagenturen sind bundesweit mehrere tausend Jugendliche betroffen, die dadurch keine Unterstützung und Förderung auf dem Weg zu einer beruflichen Perspektive erhalten. Für Jugendliche, die zum 01.09.2008 aufgrund der Schließung einer Kompetenzagentur aus dem Hilfesystem herausfallen, gibt es kein anderes Programm, das sie auffangen könnte. … Bis die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und deren Implementierung erfolgt ist, sollten die Richtlinien vom 28.05.2008 Bestand haben und dadurch eine Kofinanzierung bis 55 % ermöglichen. Für die weitere Umsetzung fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die rigide Begrenzung der Kofinanzierung aufzuheben und den örtlichen SGB II Trägern einen Handlungsspielraum zu ermöglichen, der den jeweils unterschiedlichen Erfordernissen der regionalen Arbeitsmarktlage flexibler Rechnung trägt. “ Das Schreiben im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang oder dem aufgeführten Link.
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Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, BAG ÖRT
Dokumente: BAGOeRT_Stellungnahme_Kofi_Kompetenzagenturen.pdf