Bundesregierung will keinen Anspruch auf einen Hauptschulabschluss

KLEINE ANFRAGE LINKSFRAKTION “ Die Bundesregierung will keinen Anspruch auf einen Hauptschulabschluss gesetzlich verankern. In dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 9. April 2008, der sich zur Zeit innerhalb der Regierung in Abstimmung befinde, gehe es lediglich um einen Anspruch auf Förderung während der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion. “ Die Antwort der Bundesregierung im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang oder dem aufgeführten Link.

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1609240_Antwort_Kl_Anfrage_Linke_Rechtsanspruch_Hauptschulabschluss.pdf

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Zum Inhalt springen