Vertiefte Bilanzierung des Nationalen Integrationsplans für den Bereich Ausbildung und Beschäftigung

AUSGESTALTUNG DER ARBEITSMARKTPOLITIK ALS ERFOLGSINSTRUMENT DER INTEGRATION? Die Initiativen des Nationalen Integrationsplans zielen auf den Ausbau von Chancengleichheit für Personen mit Migrationshintergrund in sämtlichen Lebensbereichen. Ausgangspunkt ist das Erkennen, Fördern und Ausschöpfen vorhandener Potenziale – unabhängig von der Herkunft der Betroffenen. Dabei geht es um einen Perspektivwechsel, mit dem Ziel, stärker als bisher diese Potenziale gewinnbringend als wertvolle Ressource zu nutzen und somit Vielfalt als Erfolgsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft anzuerkennen. Die Bundesregierung hat im Nationalen Integrationsplan einen entscheidenden Schwerpunkt auf die Themen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund gelegt, da sie Schlüsselbereiche für eine erfolgreiche Integration darstellen. In einer Arbeitsgruppe ‚Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen‘ wurden Integrationsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Auf dieser Basis formulierten die Beteiligten umfangreiche Selbstverpflichtungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. … Ein gutes Jahr nach der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans am 12. Juli 2007 stellen sich drei zentrale Fragen: Wie wurde der Nationale Integrationsplan bisher umgesetzt? Gibt es Weiterentwicklungsbedarf? Was bleibt zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt … der vertieften Bilanzierung der Themenbereiche Ausbildung und Beschäftigung. …. Auszüge aus der NIP Bilanzierung des BMAS: “ UMSETZUNG DES NATIONALEN INTEGRATIONSPLANS BZW. WICHTIGER SELBSTVERPFLICHTUNGEN … die Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner werden den Themenbereichen „Berufsbezogene Sprachförderung“, „Ausbildung“ und „Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung“ zugeordnet. Für alle drei Bereiche stellt das Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF), ein wesentliches Förderinstrument dar. … Der ESF wird in der Förderperiode 2007-2013 die berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund durch verschiedene Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen. Dabei handelt es sich sowohl um spezifische, auf die Situation von Migrantinnen und Migranten ausgerichtete Förderangebote (z. B. berufsbezogene Sprachkurse beim BAMF, als auch um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund an allen Förderangeboten des ESF im Sinne des Mainstreamingansatzes. … * Berufsbezogene Sprachförderung Die Verbesserung der Deutschkompetenz, … bildet eine wesentliche Voraussetzung für die arbeitsmarktliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund. Für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration sind jedoch nicht nur berufsbezogene Sprachkenntnisse, sondern auch berufliche Qualifizierungen erforderlich. Deshalb muss berufsbezogene Sprachkompetenz in engem Zusammenhang mit der beruflichen Handlungsfähigkeit und der Teilhabe an beruflicher Weiterbildung … gesehen werden. Die allgemeinsprachlich orientierten Integrationskurse des Bundes des 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes vermitteln Kompetenzen in der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Auch bereits schon länger hier lebende Ausländerinnen und Ausländer haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs … im Rahmen freier Kapazitäten. … Zudem haben die Träger der Grundsicherung im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente künftig darauf hinzuwirken, dass Personen mit Migrationshintergrund, die nicht über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen, einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten Sprachkurs besuchen. Die Teilnahme am Sprachkurs ist als Verpflichtung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in die Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen. Allgemeinsprachlich orientierte Deutschkurse reichen für eine qualifizierte Integration in den Arbeitsmarkt allerdings nicht aus. Notwendig ist einerseits ein engerer Berufsbezug der allgemeinsprachlich orientierten Kurse und andererseits die Förderung fachsprachlicher Kompetenzen. …. Diesem trägt das neue Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007-2013 in besonderer Weise Rechnung. Mit der Beauftragung des BAMF zur Durchführung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung werden neue Wege beschritten. Die Maßnahmen der ESF-Sprachförderung richten sich an Personen mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Zweitsprache auf dem Niveau B 1 des GER bereits sprechen, Probleme mit der deutschen berufsspezifischen Fachsprache haben und deren Integration in Arbeit dadurch erschwert ist. Zur Erhöhung der Eingliederungschancen werden die Sprachmaßnahmen zusätzlich mit Elementen der beruflichen Qualifizierung verbunden. … Hierzu wurde vom BAMF ein pädagogisches Konzept erstellt. … das pädagogische Konzept des BAMF sieht die Verbindun von sozialpädagogischer Unterstützung, beruflichen Qualifizierungsangeboten und berufsbezogenem Sprachkurs vor. Damit wäre es möglich, berufsbezogene Sprachkurse, die begleitend während einer dualen Berufsausbildung stattfinden, z. B. mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu verknüpfen. … * Ausbildung Im Nationalen Integrationsplan liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf Maßnahmen, die auf eine gleichberechtigte Teilhabe Jugendlicher und junger Erwachsener mit Migrationshintergrund an der beruflichen Bildung zielen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Zugang und die Beteiligung an der dualen Ausbildung gelegt. Die diesbezüglichen Selbstverpflichtungen setzen an einer Unterstützung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung, der gezielten Förderung leistungsschwächerer Jugendlicher, einer besseren Information über das Bildungssystem und einer fundierten Berufsorientierung von Jugendlichen, der Schaffung von Ausbildungsstellen sowie einer stärkeren Unterstützung und Begleitung Auszubildender und ausbildender Betriebe an. Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung … Die Bundesagentur für Arbeit hat zugesagt, ihr Engagement für Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf durch Ausweitung der vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung zu verstärken. Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen. Bis zum 31. Dezember 2010 dürfen diese Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und im Rahmen des Regelunterrichts durchgeführt werden. Jedoch müssen sich Dritte – hierzu zählen insbesondere die Länder – mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Im Jahr 2007 konnten insgesamt ca. 12.500 Jugendliche an einer vertieften Berufsorientierung teilnehmen, darunter ca. 1.800 (14,4 %) ausländische Jugendliche. Darüber hinaus hat sich die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, ihre berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) auf hohem Niveau fortzuführen. Im Jahr 2007 wurden 151.000 Eintritte in BvB gefördert, wobei ausländische Jugendliche mit 10,9 % (ca. 16.500) vertreten waren. In den Planungen für das Jahr 2008 wurde dieses Förderniveau aufrechterhalten. Um die Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen benachteiligter Jugendlicher zu verbessern, wurden von der Bundesregierung verstärkt finanzielle Anreize zur Ausbildung und Beschäftigung der Zielgruppe geschaffen. Mit dem Qualifizierungszuschuss und dem Eingliederungszuschuss wurden im ‚Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch‘ vom Oktober 2007 befristet bis Ende 2010 zwei Arbeitgeberzuschüsse für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Mit dem ‚Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch‘ wurde außerdem ein Ausbildungsbonus gesetzlich verankert. … Zudem können förderungsbedürftige Jugendliche im Rahmen einer modellhaften Erprobung durch Berufseinstiegsbegleiter beim Übergang von Schule in Ausbildung individuell unterstützt werden. Bei der Auswahl der Modellschulen für die Berufseinstiegsbegleitung sollen allgemein bildende Schulen mit einer hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im besonderen Maße berücksichtigt werden. … Die Begleitung Jugendlicher beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung steht in mehreren Förderprogrammen der Bundesregierung im Mittelpunkt. … Unter dem Handlungsschwerpunkt ‚Jugend Chancen geben – Integration fördern‘ finanziert die Bundesregierung bundesweit ca. 400 Jugendmigrationsdienste (JMD), die jährlich rund 65.000 junge Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf begleiten, hiervon fast 20.000 im Wege des Casemanagements. Als ergänzender Baustein dieser Arbeit wird in zwölf JMD das Projekt ‚Ausbildungsorientierte Elternarbeit‘ durchgeführt, das auf zweieinhalb Jahre bis Juni 2009 verlängert wurde. … Mit dem ESF-geförderten Programm ‚Passgenaue Vermittlung von Auszubildenden an ausbildungswillige Unternehmen“ unterstützt die Bundesregierung im Zeitraum 2007-2009 zudem die Beschäftigung von „Ausbildungsplatzvermittlern“ bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Kammern der freien Berufe. … Das ESF-Programm ‚Kompetenzagenturen‘ zielt auf besonders benachteiligte Jugendliche, … Durch zusätzliche sozialpädagogische Hilfestellungen fördern die Kompetenzagenturen die Eingliederung dieser Jugendlichen in die Arbeitswelt sowie deren soziale Integration. In den letzten beiden Jahren konnten rund 30.000 Jugendliche erreicht und davon etwa die Hälfte in das Casemanagement aufgenommen werden. Von diesen hatten rund 46 % einen Migrationshintergrund. Von den Jugendlichen, die das Casemanagement abgeschlossen haben, konnten rund 80 % in Ausbildung, Schule, Lehrgänge, Maßnahmen sowie Erwerbsarbeit vermittelt werden. Das Programm ‚Kompetenzagenturen‘ wird in der aktuellen ESFFörderperiode 2007-2013 fortgeführt. … Mit der Initiative ‚Aktion zusammen wachsen – Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern‘ werden Bildungs- und Ausbildungspatenschaften unterstützt und bürgerschaftliches Engagement weiter gestärkt. Das Vorhaben startete im Mai 2008 mit einer Laufzeit bis Dezember 2009 und wird durch die Bundesregierung mit insgesamt 3 Mio. Euro gefördert. … Neben der unmittelbaren Unterstützung der Jugendlichen zielt eine Reihe von Programmen und Initiativen auf eine Stärkung der Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, die im Übergang Schule / Beruf relevant sind. So wurde im Rahmen von XENOS in 2007 ein ESF-gefördertes Sonderprogramm ‚Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort‘ aufgelegt, in dem u.a. die beiden bestehenden Programme ‚XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt‘ und das Städtebauförderungsprogramm ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt‘ verknüpft wurden. … In der Nachfolge des mit nationalen und ESF-Mitteln geförderten Programms ‚Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)‘ und als Baustein der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung wurde das Programm ‚Perspektive Berufsabschluss‘ mit den beiden Förderinitiative ‚Regionales Übergangsmanagement‘ und ‚Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung‘ ins Leben gerufen. Es wird in den Jahren 2008 bis 2012 mit insgesamt 35 Mio. Euro gefördert. … Darüber hinaus fördern Unternehmen und Wirtschaftsverbände den Übergang in Ausbildung mit einem breiten Spektrum struktureller Maßnahmen und Einzelprojekten, die schwerpunktmäßig auf eine verbesserte Information der Jugendlichen, die Förderung der Ausbildungsreife durch betriebsnahe Qualifizierung, eine Sensibilisierung und Beratung der Betriebe sowie eine stärkere Vernetzung relevanter Akteure zielen. Im Rahmen des deutschlandweiten Netzwerkes SCHULEWIRTSCHAFT, das auf eine bessere Vernetzung von Schule und Unternehmen abzielt und in dem rund 22.000 ehrenamtlich tätige Personen aus Unternehmen und Schulen aktiv sind, wird eine stärkere Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen angestrebt. Zu diesem Zweck wurde das Netzwerk im Rahmen einer von der Bundesregierung initiierten Veranstaltung zum ‚Integrationspolitischen Dialog‘ im Juni 2008 den teilnehmenden Migrantenselbstorganisationen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vorgestellt. Die Veranstaltung ‚Jugend und SCHULEWIRTSCHAFT im Dialog – Mit besserer Berufsorientierung Perspektiven schaffen.‘, die die Bundesregierung gemeinsam mit dem Netzwerk Ende 2008 durchführt, dient ebenfalls diesem Ziel. … Um zu einer verbesserten Vorbereitung von Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Berufsausbildung beizutragen, bieten der DGB und die Gewerkschaften durch die neu gegründete Initiative „Schule und Arbeitswelt“ Schulen Unterstützung an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen in Schulen, informieren über Rechte und Pflichten von Auszubildenden und führen Bewerbertrainings durch. Jugendliche mit Migrationshintergrund stehen in einem laufenden Projekt zum Übergangsmanagement des DGB Bildungswerk im Mittelpunkt. … Unterstützung der Ausbildung Die Bundesagentur für Arbeit hat sich im Rahmen des Nationalen Integrationsplans verpflichtet, ihre ausbildungsbegleitenden Hilfen zugunsten von benachteiligten Jugendlichen, insbesondere von jungen Migrantinnen und Migranten, auszuweiten. Im Jahr 2007 wurden 67.900 Eintritte in ausbildungsbegleitende Hilfen gefördert. Mehr als 10 % (6.900) der geförderten Jugendlichen besaßen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das Fördervolumen soll auch 2008 aufrecht erhalten werden. Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ vom Oktober 2007 wurde zudem die Möglichkeit sozialpädagogischer Begleitung und organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung benachteiligter junger Menschen entsprechend den Zusagen im Ausbildungspakt eingeführt. Es wird zu prüfen sein, inwieweit Jugendliche mit Migrationshintergrund von diesen Fördermöglichkeiten profitieren. Weiterhin wurde die Zielgruppe für eine finanzielle Förderung durch Berufsausbildungsbeihilfe zugunsten von ausländischen Auszubildenden ausgeweitet, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Die vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigene Erwerbstätigkeit muss dabei nicht berücksichtigt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Regelung wurde im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes geschaffen. Neben der pädagogischen und finanziellen Unterstützung Auszubildender strengt die Bundesregierung Initiativen an, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebe sowie Unternehmerinnen und Unternehmer für interkulturelle Fragen zu sensibilisieren und Diversity Management in Unternehmen und öffentlichen Institutionen zu fördern. Im Rahmen der ESFfinanzierten Kampagne „Vielfalt als Chance“ wurde 2007/2008 der Wettbewerb ‚Kulturelle Vielfalt in der Ausbildung“ durchgeführt und Best Practice in Ausbildungsbetrieben ausgezeichnet. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nahmen am Wettbewerb teil. … Um die Vermittlung interkultureller/internationaler Kompetenzen im Rahmen von Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, verpflichtete sich die Bundesregierung im Nationalen Integrationsplan zur Erarbeitung entsprechender Standards in den Regelungen für Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Bundesregierung zusammen mit den Sozialpartnern und der Kultusministerkonferenz der Länder entsprechende Standards erarbeiten. Mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe kann bis Ende 2008 gerechnet werden. … RESÜMEE UND AUSBLICK Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans wurde ein breites Spektrum von Handlungsansätzen durch die beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure umgesetzt, die sich sowohl auf die individuelle Förderung als auch auf Strukturveränderungen beziehen. Es ist zu erwarten, dass diese mittel- bzw. langfristig zu Fortschritten in der beruflichen Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund führen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Erfolg eingeleiteten Maßnahmen allerdings noch nicht quantifizierbar, … Mit dem Nationalen Integrationsplan wurde der Prozess eines „Cultural- Mainstreaming“ initiiert, der die besonderen Belange von Personen mit Migrationshintergrund bei der Formulierung und Umsetzung politischer Programme berücksichtigt. … Zur Überprüfung eines solchen Cultural-Mainstreaming und den daraus resultierenden Erfolgen in der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung werden aussagekräftige statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund benötigt. Um die speziellen Arbeitsmarktprobleme von Personen mit Migrationshintergrund in Zukunft besser erfassen zu können, plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Voraussetzungen zur Erhebung der notwendigen Daten für ein Konzept zur Erfassung des Migrationshintergrundes in den Verwaltungsprozessen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende schaffen soll. … Für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund gilt es, die Vielzahl der durch den Nationalen Integrationsplan initiierten ausbildungs- und arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen und -programme so zu verzahnen, dass Synergieeffekte entstehen. Grundlage dafür ist eine Koordination der Aktivitäten der verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in den Handlungsfeldern Ausbildung und Arbeitsmarkt. Eine individuelle Berufswegeplanung kann so für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar gestaltet und die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund optimiert werden.“ Die vertiefte Bilanz des BMAS in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang. Eine umfassende Zwischenbilanz unter Berücksichtigung aller am NIP beteiligten Akteure und weiterer Arbeitsgruppen wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration voraussichtlich bis Ende 2008 veröffentlicht.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/29136/a384__vertiefte__bilanzierung__nationaler__integrationsplan.html

Quelle: BMAS

Dokumente: nationaler__integrationsplan__vertiefte__bilanz.pdf

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