UMSETZUNG DER SELBSTVERPFLICHTUNG Am 12. Juli 2007 wurde der Nationale Integrationspaln vorgestellt. Darin haben Akteure aus Staat und Gesellschaft für ihre Einrichtungen und Organisationen Selbstverpflichtungen abgegeben. Zu den Selbstverpflichtungen wurde im Laufe des Frühjahrs bis Sommers 2008 der Umsetzungsstand abgefragt. Alle Akteure haben umfassend geantwortet. Bundeskanzelerin Angela Merkel stellte den ‚1.Fortschrittbericht zum Nationalen Integrationsplan‘ am 6. November im Rahmen des Integrationsgipfels vor. In dem Bericht werden die Selbstverpflichtungen des Bundes und der nichtstaatlichen EInrichtungen sowie der Migrantenorganisationen dokumentiert. Der Umsetzungsstand der Länder ist dem gemeinsamen Bericht der Bundesländer zu entnehmen. Die unter Federführung des Bundes im 1. Fortschrittsbericht dargelegten vertiefen Bilanzierungen zu den Themen Ausbildung und Arbeitsmarkt, Integration vor Ort und Medien greifen die Umsetzung von Selbstverpflichtungen der in diesen Handlungsfeldern tätigen Akteure (Arbeitsgeber, Gewerksschaften, Kommunen und Medien) auf. Tabellen geben im Detail Auskunft zum Umsetzungsstand der einzelnen Selbstverpflichtung, zur Bewertung der Umsetzung sowie zum Weiterentwicklungsbedarf. Eine gewichtete und kommentierte Darstellung findet sich in den Beiträgen und Erklärungen von Beteiligten. In der Erklärung des Bundes zum 1. Fortschirttsbericht heißt es: ‚Mit dem Nationalen Integrationsplan wurde ein Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik eingeleitet. Integrationspolitik ist auf allen Ebenen zu einem Querschnittsthema geworden. Erstmals wurde auf der Grundlage gemeinsamer Leitlinien eine Plattform geschaffen, die die Aktivitäten von Bund, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Akteuren vereinigt. Die partnerschaftliche, konstruktive Zusammenarbeit dieser Akteure untereinander und mit der Zivilgesellschaft wurde gestärkt. Die aktive Beteiligung von Migrantenorganisationen an der Planung und Gestaltung von Integrationsmaßnahmen wurde ausgebaut. Der Bund hat Schritte unternommen, um die Nachhaltigkeit erfolgreicher integrationspolitischer Handlungsansätze zu sichern.‘ Auszüge aus den eingeleiteten oder umgesetzen Selbstverpflichtungen des Bundes (Beispiele): “ INTEGRATIONSKURSE – Der Kursumfang wurde für spezielle Zielgruppen auf 900 Stunden erweitert. – Ein Abschlusstest wurde eingeführt. Der Anteil derjenigen, die daran teilnehmen, hat sich von 65,4 Prozent (2007) auf 87,4 Prozent (1. Halbjahr 2008) erhöht. Teilnehmer/innen, die das Ziel des Sprachkursteils nicht erreicht haben, können bis zu 300 Stunden wiederholen. – 2009 wird das ‚Zertifikat Deutsch‘ durch einen skalierten ‚Sprachtest für Zuwanderer‘ auf den Niveaustufen A2 bis B1 GER ersetzt. Dieser berücksichtigt in besonderem Maße die Kommunikationsbedürfnisse sowie die Lebens- und Lernsituation von Zugewanderten. Auch Teilnehmer/innen, die das Lernziel B1 noch nicht erreicht haben, erhalten somit eine Bescheinigung über ihren bisherigen Lernerfolg. … – Teilnehmer/innen, die innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung den Kurs erfolgreich abschließen, bekommen 50 Prozent der Kosten erstattet. – Die kursbegleitetende Kinderbetreuung wurden erheblich ausgebaut. 2007 waren dafür im Haushalt 800.000 Euro vorgesehen, 2008 waren es 4,2 Millionen Euro. – Die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes von 2,05 auf 2,35 Euro pro Stunde und Teilnehmer/in hat zu einer Verringerung der durchschnittlichen Kursgröße von 17 (2006) auf 15 (2008) Teilnehmer/innen geführt. – Insgesamt haben die Verbesserungen zu einer deutlich höheren Akzeptanz der Integrationskurse geführt. Die Teilnehmerzahlen sind deutlich gestiegen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. BILDUNG, AUSBIULDUNG UND ARBEITSMARKT * Qualifizierungsinitiative: Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben beim Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 eine ‚Qualifizerungsinitiative für Deutschland‘ beschlossen. Sie setzen damit ein deutliches Signal für eine höhere Bildungsbeteiligung und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung auch für Migrant/inn/en. … * Übergänge in Ausbildung und Beruf: – Der Bund hat die Laufzeit des mit 4 Milliarden Euro dotierten Programmes zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen bis 2009 verlängert. Die Nutzung von Ganztagsangeboten durch Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien ist 2007 gegenüber 2005 um circa 15 Prozent gestiegen. Im Begleitprogramm ‚Ideen für Mehr. Ganztägig lernen‘ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung werden bis 2009 20 Millionen Euro bereit gestellt. Seit 2007 wurden neue Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gestartet. – Mit der Einführung der Berufseinstiegsbegleitung wurde die Möglichkeit geschaffen, leistungsschwächere Schüler/innen individuell beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu begleiten. Die Förderung erfolgt in hohem Maße zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund. – Mit dem Programm ‚Schulverweigerung Die 2. Chance‘ wurden bis August 2008 circa 2.900 Schüler/innen erreicht, davon circa 25 Prozent mit Migrationshintergrund. – Mit dem ESF-Programm ‚Kompetenzagenturen‘ (Unterstützung junger Menschen durch qualifizierte Case-Manager am Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt) wurden 2008 rund 36.000 Jugendliche erreicht, davon circa 25 Prozent mit Migrationshintergrund. – Mit dem ESF-Programm ‚Lokales Kapital für soziale Zwecke‘ werden Mikroprojekte und kleine Initiativen gefördert, um u.a. die Beschäftigungsmöglichkeiten junger Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Im 4. Förderjahr lag der Anteil von Migrant/inn/en an den Projekten bei rund 49 Prozent. – 2008 ist das Programm ‚Perspektive Berufsabschluss‘ angelaufen. Es richtet sich auf eine Weiterentwicklung des Übergangsmanagementes Schule/Ausbildung und auf die Nachqualifizierung junger An- und Ungelernter. In der Zielgruppe sind Jugendliche mit Migrationshintergrund überproportional häufig zu finden. * Ausbildungsplätze und Beschäftigungschancen: – Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Unternehmensinitiative ‚Charta der Vielfalt‘ mit der Kampagne ‚Vielfalt als Chance‘. Bis Ende Oktober 2008 haben rund 500 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet. – Mit dem Ausbildungsbonus sollen schnell zusätzliche Ausbildungsplätze für förderungebedürftige Ausbildungssuchende aus früheren Schulentlassungsjahren geschaffen werden. – Die Bundesagentur für Arbeit finanziert zusätzlich zur ursprünglichen Planung 7.500 Plätze zur überbetrieblichen Ausbildung. – Im Programm JOBSTARTER liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Gewinnung neuer Ausbildungsplätze in Betrieben, die von Inhaber/innen ausländischer Herkunft geführt werden. Bis Mitte 2008 konnten 900 Plätze nachgewiesen werden. In der Initiative ‚Aktiv für Ausbildungsplätze‘ arbeiten die Bundesregierung, ausländische Wirtschaftsverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf das Ziel hin, bis 2010 10.000 neue Ausbildungsplätze in diesen Betrieben zu gewinnen. – Die berufsbezogene Deutschförderung für Personen mit Migrationshintergrund steht jetzt auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und Beschäftigten offen. * Berufliche Qualifikationen anerkennen, Begabungspotenziale fördern: – Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu erweitern und zu verbessern. Es wird geprüft, inwieweit die für Spätaussiedler/innen und EU-Angehörige bestehenden Ansprüche allgemeine Anwendung finden können. – Ausländische Jugendliche mit Bleibeperspektive können auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigene Erwerbstätigkeit mit BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden (22. BAföG- Änderungsgesetz). … FRAUN UND MÄDCHEN Eine Reihe von Maßnahmen sind in die Wege geleitet worden, um die politische Partizipation von Migrantinnen zu verbessern: – Im November 2008 findet eine bundesweite Fachtagung zur Einrichtung von trans- und interkulturellen Lernhäusern für Frauen statt. – Aus dem ‚Dialogforum für muslimische Frauen‘ hat sich ein Aktionsbündnis zur besseren Vernetzung dieser Migrantinnenorganisationen gegründet. – Im Rahmen der Initiative ZivilEngagement (IZE) sind Forschungsmaßnahmen und praktische Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen geplant. … Der Bund hat sich verpflichtet, zum Abbau von Stereotypen und Vorurteilen gegen Migrantinnen beizutragen. – In türkisch- und russischsprachigen Medien wurden Informationen über den Nationalen Integrationsplan von der Vorstellung erfolgreicher Frauen türkischer bzw. russischer Herkunft begleitet. … – Geplant ist ein Integrationspreis in Kombination mit einem Musikwettbewerb, der sich an Jugendliche wendet und auch den Abbau von Stereotypen zum Gegenstand haben wirund Ende 2008 wird eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 zum Thema Geschlecht und Migration veröffentlicht. INTEGRATION VOR ORT Das Programm ‚Soziale Stadt‘ ist ein zentraler Ansatz, um die Wohn- und Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtquartieren zu verbessern. – Bundesweit werden über 500 Stadtteile in mehr als 320 Gemeinden gefördert. … – Ein Schwerpunkt der sozialen Stadtentwicklung liegt im Bildungsbereich. Das Programm ‚Soziale Stadt‘ unterstützt die Öffnung von Schulen zum Stadtteil, indem es baulich-investive Maßnahmen mit sozial-integrativen Projekten etwas zur interkulturellen Moderation in Schulen oder mit Angeboten der schulischen und außerschulischen Bildung verbindet. … INTEGRATION DURCH MEDIEN Die Bundesregierung ist sich mit den Ländern und den Vertreter/innen der öffentlichen und privaten Medien darin einig, dass der Nationale Integrationsplan die Integration durch Medien vorangebracht hat. Insbesondere folgende Aspekte bedürfen nach einhelliger Auffassung der weiteren Beachtung: – Personalplanung und Personalförderung im Sinne der Aus- und Fortbildung sowie Rekrutierung von Medienschaffenden mit Migrationshintergrund, – Forschungsanstrengungen zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung von integrativen Medienangeboten, die vornehmlich qualitiative Aspekte in den Mittelpunkt rücken, – Berücksichtigung von Akteuren und Themen der Integration in den regulären Programmangeboten, – Verbesserung der Verfahren zur Überprüfung der eingeschlagenen Maßnahmen. INTEGRATION DURCH BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Im Rahmen der 2007 gestarteten Initiative ‚ZivilEngagement Miteinander, Füreinander‘ ist die Stärkung des Engagements von Migrant/inn/en in einem eigenen Schwerpunkt verankert. – Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat im Mai 2008 die ‚aktion zusammen wachsen Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern‘ gestartet. Mit bundesweiten und regionalen Infrastruktur- und Servicedienstleistungen werden lokale Projekte und Netzwerke gestärkt, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch organisiert und neue Initiativen angeregt. – Im 2007 gestartetenProgramm ‚Freiwilligendienste machen kompetent‘ liegt ein besonderer Focus auf der Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und auf der Bildung neuer Trägerstrukturen unter Beteiligung der Migrantenorganisationen. Von den bisherigen Teilnehmer/inne/n haben rund 65 Prozent einen Migrationshintergrund. – Eine Multiethnische Studie soll in Anlehnung und parallel zum dritten Freiwilligensurvey 2010 handlungswirksame Erkenntnisse zur Förderung des Engagements von Migrant/inn/en liefern. – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 31. Oktober 2008 eine ganztätige Veranstaltung zu den Möglichkeiten und Bedingungen seiner Projektförderung durchgeführt. AUSBLICK Der Bund wird den mit dem Nationalen Integrationsplan begonnenen Prozess mit folgenden Prioritäten fortschreiben: – Weiterführung und Institutionalisierung des Dialogs staatlicher und nichtstaatlicher Akteure mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Koordination und Vernetzung integrationspolitischer Initiativen und Maßnahmen. Die gleichberechtigte Teilnahme der Migrantenorganisationen ist dabei ein zentrales Element. – Formulierung integrationspolitischer Ziele in den verschiedenen Politikfeldern und deren Operationalisierung durch zeitlich gestaffelte, messbare Zielgrößen (Benchmarks) – Regelmäßige Überpfüfung und Berichterstattung im Hinblick auf das Erreichen integrationspolitischer Ziele. Dazu befindet sich derzeit ein indikatorengestütztes Integrationsmonitoring in Erprobung. “ Den vollständigen 1. Fortschrittbericht zum Nationalen Integrationsplan entnehmen Sie bitte dem Anhang.
http://www.bundesregierung.de
Quelle: Bundesregierung
Dokumente: Fortschrittsbericht_Nationaler_Intergrationsplan.pdf