In die Jugend investieren: Konjunkturpaket sinnvoll nutzen

JUGENDWOHNHEIME IM KONJUNKTURPROGRAMM BERÜCKSICHTIGEN. Kommunen müssen in die Jugend investieren Offener Brief des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit: Mit der Forderung, Investitionen in Jugendwohnheime im Rahmen des Konjunkturpaketes vorzunehmen, wendet sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit in einem offenen Brief an die Kommunalen Spitzenverbände. Die Möglichkeiten des Konjunkturprogramms des Bundes sollen für Jugendliche genutzt werden. Neben Schulgebäuden und Kitas seien auch Jugendwohnheime finanziell beim Aus- und Umbau zu fördern, denn ‚Bauinvestitionen im Jugendwohnen und in der Jugendhilfe dienen der beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen – sie nutzen allen ausbildenden Unternehmen und fördern den konjunkturellen Aufschwung.‘ Auszüge aus dem offenen Brief des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit: “ … Die 558 Jugendwohnheime in Deutschland leisten mit ihren pädagogischen Mitarbeiter/innen und dem bereitgestellten Wohnraum angesichts wachsender Mobilitätsanforderungen bundes- und europaweit einen entscheidenden Beitrag zur Förderung von rund 200.000 jungen Menschen. Und der Bedarf steigt: Laut Berufsbildungsbericht 2008 bewarben sich z. B. im Jahr 2006 166.900 Jugendliche auf Ausbildungsstellen, die mehr als 100 km vom Wohnort entfernt lagen (2004: 144.500). Nur 12.200 junge Menschen traten tatsächlich eine derart weit entfernt liegende Ausbildungsstelle an. Hier könnten Angebote des Jugendwohnens notwendige Mobilität deutlich stärker fördern. Realität ist allerdings, dass bereits der heutige Bedarf der Einrichtungen nach umweltfreundlicher Modernisierung und Instandhaltung längst nicht gedeckt ist. So wurde im Rahmen des vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) geförderten Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes zum Jugendwohnen „leben.lernen.chancen nutzen“ aktuell ein erheblicher Bedarf an bauinvestiver Förderung von Jugendwohnheimen festgestellt. Leider wurde aber im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Möglichkeit einer investiven Förderung durch den Bund (§§ 252 SGB III f.) Ende 2008 endgültig gestrichen. Deshalb empfiehlt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Bund, Ländern und Kommunen dringend, bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes auch die Förderung von bauinvestiven Maßnahmen für Einrichtungen des Jugendwohnens mit aufzunehmen. Damit kann das Konjunkturpaket einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, ein notwendiges und nachhaltiges Angebot für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern und auszubauen. … “ Träger der Jugendwohnheime sind aufgerufen, sich auch direkt an die Kommunen sowie Landtags- und Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreises zu wenden, um ihre Anliegen und die notwendigen Sanierungsbedarfe dazustellen. Den offenen Brief sowie eine Bundesland-Übersicht über die Anzahl von Jugendwohnheimen entnehmen Sie bitte dem Anhang. Den Gesetzentwurf und entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Konjunkturpaket II „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Anhang. Der Gesetzentwurf und die Verwaltungsvereinbarung geben Auskunft über die jeweiligen Förderbeträge, die den einzelnen Bundesländern zugedacht sind. – Offener Brief Kooperationsverbund Investitionen in Jugendwohnheime.pdf – 090123_Einrichtungsübersicht.pdf – Anlage2 – Verwaltungsvereinbarung.pdf – Anlage1 – Gesetzentwurf.pdf

http://www.projekt-jugendwohnen.de

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Mehr Informationen

Quelle: BAG KJS Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: Anlage1___Gesetzentwurf.pdf

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