Anforderungen an ein Europäisches Solidaritätskorps

Auszüge aus dem Positionspapier des DBJR Forderungen an ein Europäisches Solidaritätskorps und ein kritischer Blick auf das Verfahren ## „Der Deutsche Bundesjugendring begleitet die Einführung des Europäischen Solidaritätskorps (Soli-Korps) mit Skepsis. Die Grundvoraussetzungen für ein gelungenes jugendpolitisches Projekt stimmen aus unserer Perspektive nicht, auch wenn Freiwilligendienste für junge Menschen nun von höchster Stelle in der EU-Kommission gemacht werden. (…)
## In der aktuellen, politischen Lage hätte sich die EU auf bereits vorhandene politische Instrumente wie die Jugendstrategie,
das Programm Erasmus+ und die Jugendbeschäftigungsinitiative konzentrieren und alle weiter entwickeln sollen. Der Fokus auf die Einführung des Soli-Korps darf die Weiterentwicklung der europäischen Jugendpolitik zu einer neuen, verbesserten EU-Jugendstrategie nach 2018 nicht behindern. Schwerpunkt muss vor allem der Ausbau der Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen bzw. Jugendverbänden innerhalb des Strukturierten Dialogs sein.
## Ohne Konsultation sind das Programm und die Rechtsgrundlage veröffentlicht und das Online-Portal freigeschaltet worden. Die Mitgliedsstaaten und die zivilgesellschaftlichen Träger, die in diesem Aufgabenfeld aktiv sind, wurden nicht angemessen eingebunden. Bis Ende des Jahres 2017 soll der Gesetzesentwurf fertig verhandelt sein, so dass die EU-Verordnung am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann. Der DBJR fordert die Einbindung aller wichtigen Akteure in diesen politischen Prozess. Besonders sollen diejenigen Jugendverbände und zivilgesellschaftlichen Akteure, die bereits im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes oder ähnlicher Formate, wie beispielsweise den nationalen oder internationalen Freiwilligendiensten, tätig sind, strukturell in das Soli-Korps Programm-Komitee eingebunden werden. (…)
Keine Einbußen für bestehende und gut funktionierende Programme
Das Soli-Korps darf keine Löcher in die bestehenden Programme von Jugendaustausch und Freiwilligenprojekten reißen. Sollte der Bildungs- und Jugend-Haushalt insgesamt nicht erhöht werden, führt die Zersplitterung des Budgets und die geplante Umschichtung der Mittel zur Schwächung gut funktionierender Programme wie zum Beispiel JUGEND IN AKTION. Solange das Soli-Korps noch keine eigene Budgetlinie hat und der Europäische Freiwilligendienst aus Erasmus+ finanziert wird, muss deshalb die Finanzierung von Erasmus+ JUGEND IN AKTION aufgestockt werden, damit weiter zehn Prozent des gesamten Haushalts von Erasmus+ für non-formale Bildung reserviert sind. Bei der Festlegung des jährlichen Soli-Korps-Haushalts müssen die Bedürfnisse der Träger einfließen. Für die Freiwilligendienste des Soli-Korps sollen nur Jugend- und zivilgesellschaftliche Organisationen als Träger in Frage kommen, um bereits versprochene Gelder auch unter dem Soli-Korps-Programm zugänglich zu machen. (…)

Strikte Trennung von Beschäftigungs- und Freiwilligendiensten und die Rolle der Nationalagentur
Der DBJR lehnt die politische Instrumentalisierung von jungen Menschen ab, die sich freiwillig engagieren. Der aktuelle Vorschlag könnte zu einer Subventionierung von prekären und perspektivlosen Arbeitsverhältnissen für junge Menschen führen. Der DBJR ist für eine strikte Trennung von Beschäftigungsmaßnahmen und Freiwilligendiensten. Unterschiedliche Qualitätsstandards sind notwendig, um die beiden Stränge des Soli-Korps besser zu trennen. Das Soli-Korps darf nicht in erster Linie auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und den Katastrophenschutz der EU abzielen; Freiwilligendienst muss als Bildungs- und Orientierungszeit definiert werden. Die anhaltend schwierige Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen in Europa braucht wirksame und nachhaltige Maßnahmen auf europäischer Ebene. Sie braucht Veränderungen in der Arbeits- und Wirtschaftspolitik. Das darf weder inhaltlich noch formal mit einem Freiwilligendienst vermischt werden. Die Jugendbeschäftigungsinitiative muss weiterentwickelt und besser umgesetzt werden. (…)

Hohe Qualitätsstandards und die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen
Der Qualitätsrahmen des Soli-Korps muss sich an bestehende Anforderungen des bisherigen Europäischen Freiwilligendienstes orientieren. Im Vorschlag muss klar definiert werden, was innerhalb des Soli-Korps ein gutes Angebot mit angemessenen Sozial- und Arbeitsrechten ist. Vorbereitungs-, Zwischen- und Abschlussseminare sollen als pädagogisches Programm in den Kommissionsvorschlag eingebaut werden. Die non-formale Bildungsarbeit trägt maßgeblich zum Erwerb von Persönlichkeits- und Schlüsselkompetenzen (soziale Kompetenz, Bürgerkompetenz, Fremdsprachen- und Lernkompetenz) bei, ebenso wie zur Aufgeschlossenheit gegenüber kultureller Vielfalt, Inklusion und einem Zuwachs von Toleranz und Solidarität. (…)

Der Fokus auf die Inklusion benachteiligter junger Menschen im Kommissionsvorschlag ist gut. Gerade hier sind pädagogische Zusatzmaßnahmen dringend notwendig. Sich alleine auf eine Online-Plattform zu verlassen, kann die Qualität der Aktivitäten und die Inklusion benachteiligter Menschen nicht garantieren. Deshalb sind zusätzlich zum pädagogischen Begleitprogramm weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Inklusion notwendig. Es braucht Kriterien, damit der Auswahlprozess transparent und nicht diskriminierend verläuft. Im aktuellen Vorschlag soll sowohl Registrierung als auch Auswahl der Teilnehmenden online geschehen. Das führt dazu, dass die Jugendlichen nach der Registrierung eine unbestimmte Zeit warten müssen, bis sie von einem Träger ausgewählt werden. Eine bessere Einbindung von jungen Menschen ist hier anzustreben; die Online-Plattform sollte für beide Seiten interaktiv sein. Es muss für die Jugendlichen möglich sein, ihre Träger oder Aktivität selber auswählen zu können. (…)

Die DBJR Vorstellung von Freiwilligendiensten
Wenn eine sinnvolle Umsetzung des Soli-Korps überhaupt möglich ist, müssen die Rahmenbedingungen und Definitionen angepasst werden. Alle Aktivitäten des Soli-Korps müssen entweder durch ihr Format oder die behandelten Themen einen europäischen Fokus haben. Bereits junge Menschen ab 16 Jahren sollten Zugang zur Freiwilligentätigkeit innerhalb des Soli-Korps erhalten. Die Definition von Freiwilligenarbeit ist im aktuellen Vorschlag mit Vollzeit und bis 12 Monate lang stark eingeschränkt. Dies entspricht nicht der Realität vieler Freiwilliger und führt zu größerer Vermischung mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Die Auflistung solidarischer Tätigkeit hingegen ist zu weit gefasst, Jugendverbände werden als Hauptakteure nicht genannt. Die Träger der Jugendarbeit – Jugendverbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen – müssen an der Entwicklung und der Umsetzung auf allen Ebenen beteiligt sein. (…)“

Link: www.dbjr.de

Das „Europäische Solidaritätskorps“ nimmt gestalt an

Quelle: Deutscher Bundesjugendring

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