Rechtsverschärfung oder Rechtsvereinfachung? Der Gesetzentwurf zur SGB II-Änderung liegt vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zum SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt. Laut BMAS befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung. Danach wird er den gewohnten Gang (Kabinett, Bundestag, Bundesrat) gehen. Einen Zeitplan kann das BMAS nicht benennen.

Inhalte des Referentenentwurfs
Der Entwurf beinhaltet u.a. ## Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
## Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung.
## Die Weiterentwicklung der Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II.
## Die Klärung, dass aufstockende Bezieher von
ALG I (SGB III) Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III erhalten.
Änderungen des Sanktionsrecht sind nicht vorgesehen, obwohl die Ankündigung im Koalitionsvertrag darauf hoffen ließ.“

Der Gesetzentwurf in vollem Umfang steht im Anhang zum Download bereit.

Quelle: BMAS

Dokumente: 151012_Referentenentwurf.pdf

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