Qualifikationen der Flüchtlinge

Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine repräsentativen Angaben zur Qualifikationsstruktur der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland vor. Es gebe lediglich Hinweise zur Qualifikationsstruktur bestimmter Gruppen von Asylbewerbern und Flüchtlingen, jedoch selten differenziert nach Staatsangehörigkeit oder mit aktuellem Zuzug, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Vor dem Hintergrund der unzureichenden Datengrundlagen plant das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit eine „umfassende Befragung der neu nach Deutschland gekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge im Zeitverlauf“. Das Forschungsprojekt soll noch in diesem Jahr beginnen.

Die Feststellung beruflicher Kenntnisse soll Ausländerinnen und Ausländern mit guter Bleibeperspektive künftig auch schon ermöglicht werden, wenn sie noch keinen Arbeitsmarktzugang haben. So kann bei diesem Personenkreis die Wartezeit bis zur grundsätzlichen Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, bereits genutzt werden, um beispielsweise Kompetenzfeststellungen und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber durchzuführen, wenn die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Leistungen des SGB III erfüllt sind.“

Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: Antwort_Qualifikationen_der_Fluechtlinge.pdf

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