Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstellt die Bundesregierung derzeit einen Leitfaden zur „konsequenten Einbeziehung der Belange behinderter Menschen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Vorhaben der Ministerien“. Zuständig für den Leitfaden ist das Bundesministerium Arbeit und Soziales, beteiligt werden die Bundesministerien u.a. mit ihren Schwerbehindertenvertretungen.
Künftig solle anhand dieses Leitfadens frühzeitig erkannt werden, welche Auswirkungen für Behinderte im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung zu erwarten seien, teilt die Bundesregierung mit. Zudem beinhalte der Leitfaden „praktische Hilfen“ für die Beteiligung von Behindertenorganisationen.
Einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Leitfadens hat die Bundesregierung nicht genannt.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages