Was ist zu tun, um „schwer erreichbare junge Menschen“ durch Angebote der Jugendsozialarbeit besser zu erreichen?
Am Ende eines Forschungsprojekts, steht die Frage nach den Handlungsoptionen wie bisher schwer Erreichbare besser angesprochen und an Ausbildung und Beruf herangeführt werden können. Basierend auf Interviews mit jungen Menschen und Organisationsanalysen können Anregungen auf vier unterschiedlichen Handlungsebenen gegeben werden:
## die inneren Strukturen und Handlungsprogramme der JSA-Organisationen;
## das institutionelle Umfeld der JSA-Organisationen;
## die politisch-administrativen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die JSAOrganisationen tätig sind.
Diese Anregungen – als Ergebnisse des Forschungsprojekts – kommentierte Birgit Beierling für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Der Kooperationsverbund war Mitglied des Projektbeirats und hat das Forschungsvorhaben von Beginn an begleitet und unterstützt. Beierling sieht die Erkenntnisse des Kooperationsverbundes – und damit seine politischen Forderungen bestätigt. Aber die Projektergebnisse haben neue Erkenntnisse gebracht. Um diese in die Praxis der Jugendsozialarbeit aufzunehmen, sieht Beierling Veränderungsbedarf und mahnt eine Neuausrichtung an.
Worin sehen wir uns durch die Forschungsergebnisse in unseren bisherigen Erkenntnissen bestätigt? Und wo sind Veränderungen notwendig?
Auszüge aus dem Kommentar von Birgit Beierling:
„Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit müssen besonders qualifiziert und geeignet sein. Sie sollten neben den hohen Kompetenzen, den Kenntnissen und Methoden auch eine besondere persönliche Eignung mitbringen. Die Aufgabe, die sie bewältigen sollen, verlangt von ihnen,
## das Spannungsfeld zwischen Regeln und Ausnahmen, persönlichem Einlassen und professioneller Distanz, Individualpädagogik und Gruppenpädagogik zu beherrschen
## einen guten Überblick und Kenntnisse über Fachthemen wie Drogen, Sucht, Schulden etc. zu haben und
## die regionalen Angebotsstrukturen der Rechtskreise SGB II,III und VIII zu kennen und je nach Problemkonstellation der Jugendlichen die Kooperationen dieser Organisationen kompetent im Interesse des Jugendlichen nutzen zu können
Weitgehend bestätigt sehen wir uns auch in den Schlussfolgerungen, die die Organisationen im Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit betreffen. Sie müssen eine hohe innere Strukturqualität erfüllen und sich als Jugendhilfeorganisation im Kontext der regionalen Jugendhilfelandschaft verstehen, da sie
## die Auswahl, Einarbeitung und Unterstützung von Fachkräften der Jugendsozialarbeit sicherstellen müssen
## Leitungskräfte mit Vorbildfunktion vorweisen sollten
## Sich mit einem eigenen Jugendhilfeverständnis in der regionalen Diskussion um die Versorgung der Zielgruppe profilieren sollten
Eine neue Herausforderung stellt aus unserer Sicht die Forderung nach umfangreicherer Erreichbarkeit für die Jugendlichen dar. (…) Zwar war die Forderung nach regionaler Einbindung in die Jugendhilfelandschaft für uns bereits Bestandteil der Vergabekritik, doch auch innerhalb der Organisation eine Erweiterung des Jugendhilfeangebotes zu einem umfassenden sozialpädagogischen Unterstützungsangebot mit möglichst geringer Formalisierung zu fordern, geht weit darüber hinaus. Wir werden diesen Ansatz, aber auch das weitere Einwerben von Geldern für unbürokratische Einzelunterstützungen im Rahmen der Förderlogistik, aber auch ganz praxisnah neu diskutieren müssen. (…)
Den Politisch-administrativen Rahmenbedingungen, die zur Verbesserung vorgeschlagen werden, messen wir einen großen Stellenwert zu.
Die besten Fachkräfte müssten in unseren Förderangeboten arbeiten, leider sind die Rahmenbedingungen der Arbeit jedoch häufig die schlechtesten. Eine bessere Bezahlung und sicherere Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte in diesem Arbeitsfeld stellen seit langem Forderungen vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dar. Realistisch scheint eine solche Veränderung allerdings nur, wenn Förderangebote der Jugendsozialarbeit zukünftig an die Stelle von reinen Arbeitsförderungsmaßnahmen treten und zu Strukturangeboten weiterentwickelt werden. GGF. bräuchte man hierzu einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach § 13 SGB VIII. (…) Einen finanziellen Mehrbedarf für die Arbeit mit dieser besonderen Zielgruppe könnte sich durch transparente finanzielle Vorkalkulationen der Agenturen und Jobcenter niederschlagen, die diesen Mehrbedarf berücksichtigen (Vergabereform). (…)
Präventive Aktivitäten in belasteten städtischen Regionen, die sich eher als sozialräumlich angelegte Aktivitäten zur Förderung der Handlungsbefähigung von Kindern und Jugendlichen (…) verstehen, könnten, wenn sie denn als dauerhafte Jugendhilfestruktur angelegt sind, dem „frühzeitigen gesellschaftlichen Entzug“ von Jugendlichen entgegenwirken – so die Empfehlung. Wir unterstützen diesen präventiven Förderansatz als zusätzliche Jugendhilfeleistungen, würden aber aus unserer Sicht durchaus auch Handlungsbedarf, (…), im eher ländlich geprägten Raum sehen. (…)
Das Forschungsprojekt hat viele Forderungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit bestätigt
## Die Forderung einer stärkeren Beachtung von Jugendhilfegrundsätzen in der Förderung der Zielgruppe,
## Die Forderung das Jugendhilfeselbstverständnisses der Träger wieder zu beleben.“
Quelle: Birgit Beierling (Kooprationsverbund Jugendsozialarbeit); Achim Wieghardt (BAG KJS); Fachhochschule Münster – Fachbereich Sozialwesen