Wie wirken die „neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Jugendliche“?

EXPERTISE IM AUFTRAG DES PARITÄTISCHEN

„Im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit hat der Paritätische Gesamtverband untersuchen lassen, wie sich die im Oktober 2007 eingeführten Instrumente zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit auswirken. Die Expertise wurde von INBAS durchgeführt und wird in Kürze veröffentlicht. Im Mittelpunkt stand die Fragestellung, wie die Umsetzung der neuen arbeitsmarkpolitischen Instrumente für Jugendliche verläuft und welchen Nutzen die Instrumente für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen entfalten.

Untersucht wurden der Qualifizierungsausschuss für jüngere Arbeitnehmer (§421o SGB III), der Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitsnehmer (§421p SGB III) sowie die sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (§241a SGB III).

Die bislang als Sonderprogramm durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung Jugendlicher wurde in das SGB III übernommen (§ 235b SGB III). Zusätzlich erweiterte das Gesetz für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung (§241q i.V.m. §33 SGB III). Über das Gesetz hinaus wurde auch parallel ein Beschäftigungszuschuss (§16a SGB II) in Form eines Arbeitgeberzuschusses eingeführt. Auch diese Instrumente wurden begutachtet.

Im Ergebnis stellt die Expertise fest, dass die „neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ nur bedingt dazu beitragen, die Zielgruppe der jüngeren Menschen, die tatsächlich durch besondere Vermittlungshemmnisse benachteiligt sind, zu qualifizieren und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.“

Für Rückfragen zur Expertise wenden Sie sich bitte an jugendsozialarbeit@paritaet.org

http://www.paritaet.org

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

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