Wie können Projekte zur beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher im SGB II kofinanziert werden?

RATLOSIGKEIT HERRSCHT VOR “ Mit der seit Januar 2009 geltenden ‚Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente‘ wurde mit §16f SGB II (Freie Förderung) eine Möglichkeit zur Unterstützung von Projekten der beruflichen Integration geschaffen. Bis zum heutigen Tag wurde allerdings noch keine Arbeitshilfe/Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Anwendung des §16f veröffentlicht. Das hat zur Folge, dass faktisch keine Projektfinanzierungen über dieses Instrument zugesagt werden. Bei den ARGEn und den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) bestehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Verfahrensweise, weshalb die Fortführung bzw. der Beginn vieler Projekte akut gefährdet ist. Insbesondere betrifft dies auch die Weiterarbeit eines Großteils der 200 Kompetenzagenturen, die im gleichnamigen ESF-Programm bundesweit tätig sind. Bis zum 29.05.2009 müssen die Träger des Programms ihre Anträge zur Fortführung der Projekte beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingereicht haben und dabei ihre jeweilige Kofinanzierung zwingend nachweisen. Bisher wurden viele Kompetenzagenturen mit Mitteln des SGB II kofinanziert, nicht zuletzt, weil sie auch nach den Einschätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der BA wertvolle Unterstützungsleistungen für die besonders schwer erreichbaren Jugendlichen im Rechtskreis des SGB II leisten. Mit der Neufassung des §16f SGB II war die Hoffnung verbunden, für die Kompetenzagenturen und andere niedrigschwellige, sozialpädagogisch orientierte Angebote eine verlässliche Basis für eine Kofinanzierung aus SGB II-Mitteln zu schaffen. Bund und Länder müssen sich allerdings noch auf die Umsetzung der ‚Freien Förderung‘ einigen. Dieser Abstimmungsprozess ist ins Stocken geraten und wirkt sich damit negativ auf die Kofinanzierung von Projekten der beruflichen Integration Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf aus. Zur Klärung der Situation müssen sich die Verantwortlichen schnellst möglich einigen und die Durchführungsanweisungen verabschieden. Diese Einschätzung ist auch Konsens unter den Organisationen im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und mit dieser Forderung tritt der Kooperationsverbund mit einem offenen Brief an die politisch Verantwortlichen heran. “ Den offenen Brief des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz entnehmen Sie bitte dem Anhang.

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Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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