Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag zahlreichen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur sogenannten „Assistierten Ausbildung“ vor – einer zusätzlichen Förderung während der Ausbildungszeit. Damit sollen sozial benachteiligte Jugendliche, solche mit Lernbeeinträchtigungen, aber auch Jugendliche, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung zu machen oder abzuschließen, unterstützt werden. Die Zielgruppe wurde damit gegenüber dem Ursprungsentwurf noch einmal erweitert, was alle Fraktionen ausdrücklich begrüßten. Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf in Dritter Lesung debattiert und verabschiedet. Die „Assistierte Ausbildung“ wird im § 130 SGB III zunächst befristet bis September 2018 eingeführt. Eine Kofinanzierung soll möglich, aber nicht verpflichtend sein.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages