Zielgruppe für „Assistierte Ausbildung“ erweitert

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag zahlreichen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur sogenannten „Assistierten Ausbildung“ vor – einer zusätzlichen Förderung während der Ausbildungszeit. Damit sollen sozial benachteiligte Jugendliche, solche mit Lernbeeinträchtigungen, aber auch Jugendliche, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung zu machen oder abzuschließen, unterstützt werden. Die Zielgruppe wurde damit gegenüber dem Ursprungsentwurf noch einmal erweitert, was alle Fraktionen ausdrücklich begrüßten. Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf in Dritter Lesung debattiert und verabschiedet. Die „Assistierte Ausbildung“ wird im § 130 SGB III zunächst befristet bis September 2018 eingeführt. Eine Kofinanzierung soll möglich, aber nicht verpflichtend sein.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Ähnliche Artikel

An einem Metallpfosten klebt ein weißes Blatt, auf dem geschrieben steht: Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat & Freiheit.

Radikaler Einschnitt in der Demokratiearbeit

Die geplante Beendigung des Bundesprogramms Respekt Coaches und der Umbau von „Demokratie leben!“ sind mehr als zwei voneinander getrennte Entscheidungen. Zwar sind beide Programme unterschiedlich strukturiert. Fachlich ziehen sie

Zum Inhalt springen