Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die, aus ihrer Sicht erfolgreiche Agenda 2010 an den veränderten Kontext des kommenden Jahrzehnts anpassen. Dazu schlägt die Arbeitsgruppe ein Positionspapier vor, dass arbeitsmarktpolitische Ideen enthält, um demografischen Veränderungen begegnen zu können und der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit entgegen zu wirken.
Auszüge aus dem Vorschlag für ein Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
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Abschaffung der Arbeitsgelegenheiten in ihrer jetzigen Form
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung attestiert den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, dass sie keine Beschäftigung bringen. Das sollte Anlass genug sein, sie nicht länger in den Maßnahmenkatalog der Arbeitsmarktpolitik aufzunehmen und das Versprechen des Koalitionsvertrages einzulösen, die Wirksamkeit aller Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen. Arbeitsgelegenheiten können ihrer eigentlichen Aufgabe der Erhaltung oder Wiedererlangung von Beschäftigungsfähigkeit nicht gerecht werden, wenn sie „zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral“ sein müssen. Dort, wo Arbeitslosen nur der Schein von Beschäftigung geboten wird, lösen wir keine Probleme, sondern schaffen welche. Als Konsequenz wollen wir die Arbeitsgelegenheiten, so wie sie momentan im §16d SGB II geregelt sind, abschaffen und ersetzen. (…)
Leistung belohnen
Neben dem bestehenden Sanktionsmechanismus zur Unterstützung der Verbindlichkeit in den mit dem Jobcenter getätigten Abmachungen schlagen wir einen verstärkten Einsatz von Anreizmechanismen vor. In Modellvorhaben sollte untersucht werden, inwieweit Anreizstrukturen das Erreichen wünschenswerter Teilziele, welche die Chancen auf einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erhöhen, beschleunigen bzw. erst ermöglichen.
Das Erreichen von Zielen und Teilzielen, die im Sinne der Arbeitsmarktpolitik in Richtung Eingliederung in Arbeit führen, sollte durch konsequente Anreize gefördert werden. Teilziele können zum Beispiel Bildungsmodulabschlüsse, erfolgreich absolvierte Coaching-Einheiten, aber auch aus dem sozial-pädagogischen Kontext definierte Ziele sein. Diese Teilziele sollten auf individueller Fallbasis in Kooperation mit den Betroffenen identifiziert werden.
Die Anreize können sowohl finanzieller als auch materieller Natur sein und Arbeitslose dabei unterstützen, mittel- und langfristige Ziele zu erreichen. Die Finanzierung dieser Anreize geschieht zu gleichen Teilen durch die Kommunen, durch die Leistungen zur Eingliederung des Bundes als auch durch die Mitte des Präventionsfonds. Über die Anreizsetzung und Mittelverwendung entscheidet der gemeinsame Trägerausschuss.
Wer sich weiterbildet, darf finanzielle nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dies nicht tut. Daher muss es auch Teil einer Anreizstruktur im SGB II sein, diese finanzielle Schlechterstellung von Arbeitslosen, die einer Berufsausbildung oder Weiterqualifizierung nachgehen im Vergleich zu Arbeitslosen, die solche Maßnahmen nicht durchführen, zu vermeiden bzw. Anreizsysteme zu entwerfen, die das Fortschreiten in und das erfolgreiche Beenden von Berufsausbildungen begünstigen. Gerade in Anbetracht des zu erwartenden Mangels an Fachkräften, muss das Ziel sein, möglichst vielen Personen den Einstieg in eine Berufsausbildung zu erleichtern und Eintrittsschwellen abzubauen.
Betreuungsschlüssel verbessern
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte verstärkte Vermittlung, Begleitung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen bedarf es zahlenmäßig eines besseren Verhältnisses von Betreuenden und Betreuten. Der momentan dafür eingerichtete Betreuungsschlüssel funktioniert nicht im Sinne dieses Zieles, denn bereits der theoretisch zu erreichende Schlüssel von 150 Kunden auf einen Betreuer wird dem nicht gerecht. Verschärft wird die Betreuungsquote zusätzlich durch die Einbeziehung von Jobcenter-Personal ohne Kundenkontakt sowie durch Abwesenheit in Krankheitsfällen und Weiterbildungsmaßnahmen. (…)
Da zu einer klugen Arbeitsmarktpolitik immer auch der effiziente Einsatz von Ressourcen gehört, fordern wir die Bundesagentur für Arbeit dazu auf, bestehende Möglichkeiten zu nutzen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Dazu soll der Einsatz und die Anzahl von Personal in den jeweiligen Rechtskreisen an die Anzahl der geführten Arbeitslosen in den jeweiligen Rechtskreisen gekoppelt werden. Zusätzlich sollte der Mitarbeiterschlüssel im SGB II und im SGB III gleich sein und der Anteil der für die Jobcenter gestellten Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit von 50% auf 75% angehoben werden. (…)
Informationsübermittlung und Transparenz
Transparenz und Verständlichkeit sind essentielle Voraussetzungen für Kooperation – Kooperation oft der einzige Weg zu einem erfolgreichen Ergebnis. Dies gilt nicht zuletzt in der Zusammenarbeit von Bürgern und Staat. Moderne Datenverarbeitung und Technologien bieten zahlreiche Möglichkeiten, Verfahren und Prozesse für alle Beteiligten transparent zu machen, zu vereinfachen und dabei Kosten zu sparen. Die bisherigen Schritte in diese Richtung wie die e-Akte können da nur der Anfang sein. Auch wenn dies eine große Aufgabe sein mag, ist kaum zu leugnen, dass die früher oder später angegangen werden muss. In einer Arbeitsgruppe sollte daher erörtert werden, inwieweit die bereits bestehende und geplante elektronische Datenverarbeitungsinfrastruktur der Bundesagentur für Arbeit dazu beitragen kann, bürokratischen Aufwand zu verringern, um das hier liegende, erhebliche Einsparpotenzial freizusetzen. (…)
Umgehend muss allerdings der Datenaustausch zwischen den beteiligten Betreuungsinstanzen auf den Prüfstand. Bis heute kommen zahlreiche Träger der Grundsicherung nicht ihren Datenübermittlungspflichten nach §51b Abs. 2 SGB II nach und entziehen sich so einer objektiven Bewertung. Dies kann von Seiten des Gesetzgebers ebenso wenig wünschenswert sein, wie der Mangel an Transparenz und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Jobcentern und Trägern kommunaler Leistungen. Der Sozialdatenschutz ist dahingehend zu verbessern, dass die effiziente Zusammenarbeit aller betreuenden Instanzen (auch in den verschiedenen Rechtskreisen) im Sinne des Kundenwohls und zur Erreichung der gemeinsam vereinbarten Ziele gewährleistet ist.
Bei der Vergabe von kommunalen und arbeitsmarktpolitischen Leistungen sollen daher die Anbieter künftig verpflichtet werden, dem Datenaustausch mit den zuständigen Trägern zuzustimmen. Um Persönlichkeitsrechte zu schützen und trotzdem ein Höchstmaß an effizienter Unterstützung sicherzustellen, muss die Kommunikation und der Datenaustausch auf einer der individuellen Maßnahmeart angemessenen Detailtiefe gewährleistet werden, die im Simme der betroffenen Person ist. Während beispielsweise Informationen über die persönlichen Bedingungen einer Sucht geschützt sein sollten, ist der Informationsaustausch über erreichte oder nicht erreichte Erfolge hingegen maßgeblich für den Erfolg weiterer Integrationsbemühungen des Jobscenters. (…)
Transparenz muss aber auch auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit hergestellt werden. Es ist nicht ersichtlich, warum eine Agentur des Bundes, die in keiner wirtschaftlichen Konkurrenz steht, Daten des Controlling- und Zielsetzungssystems unter Verschluss hält und sich selbst evaluiert. Während der Goldstandard der Evaluation immer die externe, unabhängige Bewertung ist, trägt weltweit die Transparenz von Regierungseinrichtungen zu Vertrauen und besserer Zusammenarbeit bei. Die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland sollte dem in nichts nachstehen. Nicht zuletzt ist es weder für das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales, noch für die parlamentarische Kontrolle möglich, sich ein objektives Bild über die Bewertungskriterien und deren Angemessenheit in wandelnden Rahmenbedingungen zu machen. „
Quelle: Harald Thomé
Dokumente: Vorschlaeg_CDUAnreizestattSanktionenPosPap_SGBII.pdf