Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, dass ausbildungsvorbereitende und ausbildungsunterstützende Maßnahmen sowie die Förderung durch die Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf gewährt werden – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.
„Bildung und Ausbildung sind Grundrechte für alle jungen Menschen – sie dürfen nicht abhängig sein vom rechtlichen Status einer Person“, fordert Doris Beneke, Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit. Doch viele Träger der Jugendsozialarbeit stoßen auf große Probleme, wenn sie junge Flüchtlinge unterstützen und auf den Weg in eine Ausbildung vorbereiten und begleiten wollen.
Zwar sind Verbesserungen geplant: So sollen künftig Ausbildungsförderung und Ausbildungsbeihilfe für Asylsuchende und Geduldete zumindest nach 15 Monaten möglich sein. Bislang mussten diese mindestens vier Jahre warten. „Dies wäre ein wichtiger Fortschritt“, betont Beneke. „Aber auch 15 Monate ohne Perspektive sind für Jugendliche viel zu lang. Außerdem sind junge Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung von dieser Verbesserung weiterhin ausgeschlossen.“
Der Kooperationsverbund appelliert an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, die ausländerrechtlichen Einschränkungen im SGB III in Bezug auf den Förderfähigen Personenkreis (§ 59 Abs. 1-3) wegfallen zu lassen und sich für eine andere Praxis der Gewährung von Berufsvorbereitenden oder Ausbildungsbegleitenden Hilfen durch die Jobcenter einzusetzen.“
www.jugendsozialarbeit.de
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit