Aus Sicht der Grünen hat das Kooperationsverbot im Bildungsbereich mehr Schaden angerichtet, als es genutzt habe.
Mangels neuer bundesweiter Programme stockten Ganztagsschulausbau und schulische Inklusion. Die Grünen fordern nun in ihrem Antrag eine Zusammenarbeit und gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern zuzulassen. Von der Bundesregierung erwarten die Grünen einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetztänderung, so dass zulässig wird, dass Bund und Länder auch im Bereich der allgemeinen Bildung auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen zusammenarbeiten können.
Acht Jahre nach der Entscheidung für das Kooperationsverbot liege dem Parlament nun ein Vorschlag der Bundesregierung vor, wonach in der Wissenschaft die Kooperation wieder in die Entscheidungsbefugnis von Bund und Länder gelegt werden. Allerdings gehe die Bundesregierung damit nur die Hälfte des Problems an. In der Bildung ändere sich nichts, die verfassungsrechtliche Barriere bliebe bestehen. Die Große Koalition vergäbe damit die historische Chance, aus einer Verbotsverfassung eine Ermöglichungsverfassung zu machen. Für schulische Bildung solle sich nach dem Regierungsentwurf der Bund auch weiterhin nicht engagieren dürfen – die gesamtstaatliche Bildungsbremse bliebe wirksam. In der Bildung müssten Kooperationswege geöffnet werden, um mehr Teilhabe- und Aufstiegschancen zu erreichen sowie die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu steigern. Eine Modernisierung und kluge Gestaltung des Bildungsföderalismus sei mehr als überfällig. “
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages