Kompetenzagenturen und Schulverweigerungsprojekte jetzt weiterführen bis Juni 2014

Die Programme „Kompetenzagenturen“ und „Schulverweigerung“ – Die 2. Chance“ laufen zum Ende des Jahres 2013 aus. ESF-Restmittel ermöglichen eine weitere Finanzierung bis Ende Juni 2014 für bereits bestehende Projekte. Neuanträge sind nicht möglich.

Ab 13.01.2014 bis zum 15.02.2014 besteht die Möglichkeit im Förderportal des BAFzA einen Antrag für den Bewilligungszeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 zu stellen.

Da eine Bewilligung aufgrund der engen Zeitschiene nicht zum geplanten Maßnahmebeginn (01.01.2014) erfolgen kann, ist es für einen Beginn der Maßnahme ab dem 01.01.2014 erforderlich, mit dem im Anhang beigefügten Vordruck bis zum 16.12.2013 den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Später eingehende Anträge können im Bewilligungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Der förmliche Zuwendungsantrag muss in elektronischer Form bis zum 15.02.2014 im Förderportal des BAFzA vorliegen und bis zum 21.02.2014 mit rechtsgültiger Unterschrift in Papierform beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorliegen. “

Quelle: BAFzA

Dokumente: Antrag_vorz._Massnahmebeginn.doc

Ähnliche Artikel

Befragung zum Startchancen-Programm

Am 1. August 2025 hat das zweite Umsetzungsjahr der Bund-Länder-Initiative „Startchancen-Programm“ gestartet. Mithilfe einer Umfrage möchte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) nähere Informationen über die

Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 – Hermine-Albers-Preis in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie- und

Armut macht krank – und Krankheit arm

Armutsbetroffene junge Menschen haben schlechtere Chancen auf gesundheitliche Versorgung – mit langfristigen Folgen für Körper und Psyche. Ein Hautausschlag, der niemanden interessiert. Eine Angststörung ohne

Skip to content