HANDLUNGSSPIELRAUM FÜR DIE KOFINANZIERUNG VON PROGRAMMEN AUS SGB II-BUNDESMITTELN BELASSEN Im Juni tagte die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Bremen. Die Ministerinnen und Minster, Senatorinnen und Senatoren der Länder sprachen sich dabei für die besondere Förderung sozial benachteiligter junger Menschen mittels arbeitsmarktpolitischer Instrumente aus. Auszüge aus dem gefassten Beschluss der JFMK: “ 2. Die Jugend- und Familienministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder halten es für notwendig, die Forderungen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ nach einer verstärkten Förderung sozial benachteiligter junger Menschen zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der in Folge des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente veränderten Rahmenbedingungen müssen weiterhin alle Spielräume des SGB II und des SGB III genutzt werden, um diese Zielgruppe individuell zu unterstützen. Insbesondere muss der Wegfall der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II kompensiert werden, zum Beispiel durch Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. 3. Die Jugend- und Familienministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder sind unverändert der Auffassung, dass es erforderlich ist, insbesondere auch bei der Kofinanzierung von Kompetenzagenturen und vergleichbaren Länderprogrammen den örtlichen SGB II-Trägern den erforderlichen Handlungsspielraum zu belassen, der den jeweils unterschiedlichen Erfordernissen der regionalen Arbeitsmarktlage flexibel Rechnung trägt. Hinsichtlich Dauer, Art und Umfang muss die Förderung wie in den letzten Jahren aus Bundesmitteln (SGB II) fortgeführt und sichergestellt werden. “ Der Beschluss sowie ein Bericht der Arbeitsgemenschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden steht Ihnen im Anhang als Download bereit.
Quelle: Geschäftstelle der JFMK 2009
Dokumente: 3_5_Anlage_Bericht_der_AGJF_zur_bestmoegl_Foerderung.pdf