Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Junge Menschen ohne Berufsabschluss“ der Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN:
“ Für die Bundesregierung sind … Aus- und Weiterbildung weiterhin zentrale Elemente der Arbeitsmarktpolitik und von großer Bedeutung für die aktuelle und künftige Fachkräftesicherung in Deutschland. Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältigerWeise mit dem Ziel, die Fachkräftebasis u. a. durch eine verstärkte Aus- und Weiterbildung zu sichern. So hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein Fachkräftekonzept mit insgesamt fünf Sicherungspfaden, u. a. mit dem Schwerpunkt Aus- undWeiterbildung, beschlossen. Sie hält an dem ambitionierten Ziel fest, die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 von 17 Prozent im Jahr 2005 (Zielgruppe der 20- bis 29-Jährigen) zu halbieren. Mit dem imWesentlichen zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde dieWeiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) insbesondere im Hinblick auf die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt. Die Sonderprogramme der BA, die speziell auf das Nachholen von Berufsabschlüssen ausgerichtet sind, werden auch im Jahr 2013 fortgeführt (…). Sie bieten auch für Arbeitgeber Anreize, ihr Engagement in der Nachqualifizierung junger Erwachsener zu verstärken. …
Die Grundlagen für eine erfolgreiche Berufsausbildung müssen allerdings vorrangig in den Schulen bzw. in den Betrieben vermittelt werden. Die Länder haben sich in der Qualifizierungsoffensive „Aufstieg durch Bildung“ dazu bekannt, das Ziel der Halbierung des Anteils junger Erwachsener ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 mitzutragen und es durch eigene Maßnahmen zu unterstützen. …
Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren arbeitslos … ? Wie viele davon hatten zuvor an Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems teilgenommen … ?
Antwort: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2012 insgesamt rund 421.000 arbeitslose Personen im Alter von 20 bis unter 35 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. …
In der Statistik der BA sind nur Informationen zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung entsprechend dem Dritten Kapitel des SGB III enthalten, die nicht alle Maßnahmen des sog. Übergangsbereichs umfassen. Für die in der Statistik der BA erfassten Maßnahmen ist eine Darstellung der Arbeitslosen nach früherer Teilnahme an Maßnahmen nicht in den Statistiken enthalten und kann mit den vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten auch nicht erstellt werden.
Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss haben an Maßnahmen
des sogenannten Übergangssystems teilgenommen …?
Antwort: Zu dieser Frage liegen differenziert nach den Altersgruppen Informationen aus der Statistik der BA vor. Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III, die dem sogenannten Übergangsbereich zugerechnet werden können, sind die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die Außerbetriebliche Berufsausbildung. Im Jahresdurchschnitt 2011 nahmen 10.655 Personen ohne Berufsabschluss im Alter von 20 bis 25 Jahren an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und 28.091 an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teil. Es liegen bislang nur Daten bis November 2012 vor. Daher wurde für das Jahr 2012 ein Durchschnitt aus den elf Monaten von Januar bis November 2012 gebildet. …
Durch welche Maßnahmen und mit welchem Zeitplan will die Bundesregierung die sogenannte EU-Jugendgarantie in Deutschland umsetzen, und welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für deren Einführung?
Antwort: Die Ziele der EU-Jugendgarantie sind in Deutschland bereits weitgehend erfüllt. Mit dem „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014“ haben die Paktpartner und die BA konkrete Ziele gesetzt, die regelmäßig nachgehalten werden, zuletzt im Paktlenkungsausschuss am 6. Februar 2013. Ziel ist es, „allen ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten, das zu einem anerkannten Abschluss hinführt. Zu diesem Angebot zählen auch Einstiegsqualifizierungen. Dabei hat die Vermittlung in betriebliche Ausbildung Priorität.“
Zudem bestehen konkrete gesetzliche Zielvorgaben, die darauf gerichtet sind, jungen Menschen unverzüglich Angebote zu unterbreiten. Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln.
Die BA ist sowohl nach dem SGB III (§ 37 Absatz 2 u. 3) als auch nach dem SGB II (§ 15)- … – verpflichtet, mit Ausbildung- oder Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die bei jungen Menschen spätestens nach drei Monaten – … – zu überprüfen ist … . Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 3 Absatz 2 Satz 1 SGB II steuert die BA u. a. durch die Definition „operativer Mindeststandards“. … Aktuell gilt folgender Mindeststandard im U-25-Bereich: Innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung von Arbeitslosengeld II muss ein Angebot erfolgen. …
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Konzept „Übergänge mit System“ der Bertelsmann Stiftung, an dem auch
verschiedene Bundesländer und die BA mitgearbeitet haben, und das das Ziel hat, allen jungen Menschen einen Berufsabschluss zu ermöglichen?
Antwort: … Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer in ihrem Bemühen, einen an die Kompetenzen und Potenziale der jungen Menschen angepassten, möglichst „nahtlosen“ Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung zu gewährleisten. Beispielsweise werden unter dem Dach der im Jahr 2010 begonnenen Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Bildungsketten-Initiative, www.bildungsketten.de) Förderprogramme von Bund und Ländern verzahnt. Konkret werden im Rahmen dieser Initiative die Instrumente Potenzialanalyse, Maßnahmen der Berufsorientierung und die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt und aufeinander bezogen.
Im ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ erproben 35 Städte und Landkreise seit Oktober 2010 innovative Ansätze, um die vielfältigen Angebote an den Schnittstellen von Schule, Berufsbildung, Grundsicherung/Arbeitsförderung und Jugendhilfe im Sinne einer „Förderung aus einer Hand“ so aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln, dass hier
möglichst keine jungen Menschen unerreicht bleiben.
Des Weiteren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits mit zwei Ländern – Thüringen und Nordrhein-Westfalen – im Rahmen seines Programms „Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ (BOP) Sondervereinbarungen geschlossen, um die beschleunigte Einführung der Landeskonzepte für den Übergang Schule – Beruf zu unterstützen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Konzept insbesondere bezogen darauf, dass öffentlich geförderte betriebsnahe Ausbildungsplätze für die jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden?
Antwort: Ausbildung ist originäre Aufgabe der Wirtschaft. Daher hat die Vermittlung in betriebliche Ausbildung Priorität. Dies haben die Partner im Ausbildungspakt 2010 bis 2014 bekräftigt. … Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen daher nur dann in Betracht, wenn auch mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann und der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr angemessen ist. … “
Quelle:
Dokumente: 1712967_Gruene_Junge_Menschen_ohne_Berufsabschluss.pdf