JUGEND STÄRKEN plus – in der neuen ESF-Förderphase 2014-2020

JUGEND STÄRKEN plus – was ist geplant?
“ Grundlage des geplanten Programms ist § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) i.V. m. § 83 Abs. 1 SGB VIII (Aufgaben des Bundes/Förderung von Maßnahmen
durch den Bund, KJP).

Zielgruppen der Angebote sind alle junge Menschen im Sinne des § 13 SGB VIII bis 27 Jahre, die von den lokalen Akteuren und gesetzlichen Angeboten der Bildung, Berufsbildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung nicht (mehr) erreicht werden und drohen an den problematischen Schnittstellen am
Übergang von der Schule in den Beruf „verlorenzugehen“. Insbesondere: ## Schulverweigernde Jugendliche,
## Junge Menschen ohne oder mit unzureichendem Schulabschluss,
## Schulabbrecher/innen.
## Junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung noch in Arbeit befinden und von den vorhandenen gesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen nicht erreicht werden („unversorgte“ Jugendliche).
##Junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher/innen (darunter auch junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug mit Sanktionierungen),
## Besonders schwer erreichbare junge Menschen mit Unterstützungsbedarf, z.B. wohnungslose junge Menschen.
Inhalte und Formate der Angebote:
Wesentlicher Bestandteil ist die individuelle sozialpädagogische Begleitung und Beratung auf Grundlage § 13 SGB VIII. Dazu zählen folgende Instrumente: ## Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (Case Management)
## Mobile und aufsuchende Arbeit/Beratung
## Niedrigschwellige Beratung in Anlauf-/Clearingstellen
## Sozialraumorientierte Mikroprojekte zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung
Die Angebote und Kooperationen müssen an den lokalen Bedarf angepasst und „aus einem Guss“ sein.
Ansiedlung und Umsetzung der Angebote
Hier liegen räumlich abgegrenzte Gebiete oder Sozialräume („Quartiere“), die entweder Gebiete des Programms „Soziale Stadt“ sind oder vergleichbare Kriterien eines „sozialen Brennpunkts“ erfüllen (z.B. Anteil von Menschen im SGB II-Bezug, Jugendarbeitslosenquote, etc.) im Focus.

Für die strukturelle Verankerung und die Umsetzung sind die Kommunen die zentral verantwortlichen Stellen. In Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit freien Trägern der Jugendhilfe, Trägern SGB II und III und dem Quartiersmanagement übernehmen die Kommunen Konzeption, Beantragung, Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen von JUGEND STÄRKEN plus.

Was ist für freie Träger der Jugendhilfe zu tun?
Freie Träger der Jugendhilfe sind als Kooperationspartner vorgegeben. Diese Rolle muss vor Ort frühzeitig eingenommen werden.

Die Möglichkeiten der Mitwirkung der freien Träger sind im Vorfeld bei der Planung und bei der Umsetzung des Programms mit der Kommune abzustimmen. Die Kommunen müssen Strukturen schaffen, die die Konzeption Beantragung und Umsetzung von JUGEND STÄRKEN plus ermöglichen. Hierbei stehen die freien Träger als Ansprechpartner, Partner und Dienstleister zur Verfügung, auch in Fragen der Umsetzung von ESF-Förderung. … “

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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