Planung und Steuerung in der Grundsicherung für 2013

Auszüge aus „Planung und Steuerung 2013“ für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung einem Papier des Vorstands der BA:
“ … Geschäftspolitische Handlungsfelder
Die bisherigen geschäftspolitischen Schwerpunkte werden als geschäftspolitische Handlungsfelder 2013 fortgeführt.
Die direkt aus dem Sozialgesetzbuch II abgeleiteten Steuerungsziele wurden bisher von sechs Geschäftspolitischen Schwerpunkten flankiert. Diese stellen Themen hoher gesellschaftlicher und strategischer Bedeutung dar.

Diese Themen werden auch 2013 kontinuierlich weiterverfolgt. Um die dezentrale Umsetzungsverantwortung zu unterstreichen, werden die Geschäftspolitischen Schwerpunkte künftig als Geschäftspolitische Handlungsfelder bezeichnet. Es wird erwartet, dass die konkrete Akzentuierung der Handlungsfelder auf regionaler Ebene im Hinblick auf die identifizierten Stärken, Schwächen und Chancen erfolgt. Die geschäftspolitischen Handlungsfelder lauten: ## 1. Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden
## 2. Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen
## 3. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren
## 4. Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen
## 5. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
## 6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

Im Rahmen des Geschäftspolitischen Handlungsfelds „Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden“ wird ein Handlungsschwerpunkt gesetzt. Durch eine bundesweite Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ sollen Arbeitslosen, denen der Übergang an der ersten Schwelle nicht gelungen ist, durch zusätzliche Investitionen der gemeinsamen Einrichtungen in Qualifizierungen mit Abschluss dauerhafte Integrationschancen eröffnet werden.

Budget- und Eintrittsplanung
Finanz-, Eintritts- und Zielplanung sind aufeinander abgestimmt.
Die Finanzausstattung steckt den Rahmen ab, um die arbeitsmarktbezogenen und gesellschaftlichen Aufgaben angesichts reduzierter Haushaltsansätze wirtschaftlich und wirkungsvoll zu bewältigen. Für die gemeinsamen Einrichtungen stellt das BMAS im Jahr 2013 insgesamt voraussichtlich 2,451 Mrd. € an Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Am 24. September 2012 wurden die Schätzwerte der Haushaltsmittel für die Eingliederungsleistungen und für die Verwaltungskosten des Haushaltsjahres in der Grundsicherung bekannt gegeben. Am 29. Oktober 2012 wurde das Schreiben des
BMAS zur voraussichtlichen Mittelverteilung für das Jahr 2013 an die Träger der Grundsicherung versandt. Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis der zu erwartenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, der Bewertung der eigenen Ressourcen und der Erwartungen an die Ziele können die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme für das Jahr 2013 auf lokaler Ebene erstellt
und vereinbart werden.

Um die erforderliche Verzahnung zwischen operativer und Finanzplanung für Deutschland herzustellen, sind die wesentlichen Planungsinformationen erstmals für 2013 verbindlich für alle gemeinsamen Einrichtungen in die Planungssoftware „TN-Planning“ bis 14. Dezember 2012 manuell einzutragen bzw. aus dem Investitionsplanungsassistent oder auch aus selbst erstellten Planungshilfen zu übertragen. Anhand der gemeldeten Zahlen wird Transparenz über die in den Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen vereinbarten Maßnahmen hergestellt.



Zielsteuerung und Planungsmethodik

Die Planung und Steuerung erfolgt in einer bundeseinheitlichen Systematik; durch die BA werden im Rahmen ihrer Trägerverantwortung spezifische Elemente der Steuerung konkretisiert.

Die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ werden sowohl durch Zielwerte als auch durch ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der individuellen Zielwerte wird für die beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt. Die Zielwerte fließen in die gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II und in die Vereinbarungen nach LEDi für den Verantwortungsbereich der BA ein.

Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen dessen wird die BA für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermitteln. Dieser gibt Aufschluss über die rechnerisch zu erwartende Entwicklung dieser Kennzahl zum Zeitpunkt der Planung und verdeutlicht abweichende Entwicklungen. Der Wert ist nicht Teil der Zielvereinbarung nach § 48b SGB II, findet jedoch sowohl für die Vereinbarungen nach LEDi als auch für die Zielnachhaltung im Rahmen des qualitativen Monitorings Berücksichtigung. …

Für die dezentrale Planung der Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ bilden Referenzwerte die Grundlage.

Die Referenzwerte für die Planung 2013 leiten sich aus einer durch die BLAG definierten Bundeszielvorstellung ab. Die Referenzwerte auf Bundesebene fußen auf den für das kommende Jahr erwarteten Rahmenbedingungen und einer gemeinsamen Auffassung hinsichtlich einer ambitionierten Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Jobcenter.

Der Referenzwert für die Integrationsquote stellt eine Veränderungsrate dar. Aufsetzpunkt ist der prognostizierte Jahresendwert der Integrationsquote für das Jahr 2012 als Jahresfortschrittswert. Der Referenzwert gibt an, wie sich die kumulierte Zahl der Integrationen, bezogen auf den jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (des Vormonates), gegenüber dem Vorjahr entwickeln soll.

Für das Jahr 2013 wird auf Bundesebene eine Steigerung von +1,0% ggü. 2012 angestrebt.

Die Referenzwerte der JC umfassen für das Jahr 2013 keine Basissteigerung. Zum Ausgleich von Leistungsunterschieden innerhalb der SGB II-Typen findet lediglich die sogenannte Aufholspanne Berücksichtigung.

Durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde festgelegt, dass diese für drei Viertel der JC Anwendung findet. Alle JC eines SGB II-Typs, die im Jahr 2012 eine Integrationsquote unterhalb des 75%-Quantils erzielt haben, erhalten einen Referenzwert, der einer Reduzierung des Abstands zum Quantilswert um 7,5% entspricht. Für JC, die eine Integrationsquote oberhalb des Quantilswertes realisieren konnten, ergibt sich ein Referenzwert von 0%.

Für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ist der Referenzwert ebenfalls als Veränderungsrate definiert und bildet die angestrebte Entwicklung des jahresdurchschnittlichen Bestands an Langzeitleistungsbeziehern für das Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 ab.

Durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde für das Jahr 2013 eine Senkung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher um -2,5% als bundesweit einheitlicher Referenzwert festgelegt.

Der Referenzwert ist von einem Korridor umgeben, der als Referenzrahmen den Toleranzbereich für die Angebotswerte der JC darstellt.

Der Korridor wurde für die Integrationsquote einheitlich auf 2%-Punkte festgeschrieben (± 1,0%-Punkte, ausgehend vom Referenzwert). Der Korridor gilt auch für JC, die vom Bandbreitenziel ausgenommen sind (oberes Viertel eines SGB II-Typs).

Für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern wurde ein Korridor von 3%-Punkten definiert (± 1,5%-Punkte, ausgehend vom Referenzwert).

Sofern der Angebotswert eines JC ambitionierter ist als der Referenzwert oder diesem entspricht, gilt das Angebot als zu vereinbarender Wert.

Ebenso wird ein Angebotswert ohne fachliche Prüfung akzeptiert, der weniger ambitioniert ist als der Referenzwert, jedoch innerhalb des Korridors liegt. … “

Quelle: www.frank-jaeger.info

Dokumente: 121119_Vorstandsbrief_Planung_2013_final.pdf

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