Tag: 17. Dezember 2012

Zusammensetzung der Regelbedarfe

Was beinhaltet eigentlich der Hartz-IV-Regelsatz in welcher Höhe? Wieviel Geld soll für Strom enthalten sein? Wieviel steht für Fahrtkosten oder Aufwendung für Ernährung oder Hygiene

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Schwerpunkte europäischer Jugendpolitik

EU-Ministerrat will soziale Inklusion junger Menschen voran bringen: Der EU-Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport hat seine Schwerpunkte für 2013 befiniert. Für den Bereich der Jugendpolitik ist das die Weiterentwicklung des strukturierten Dialogs sowie die zweite Phase vor Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Der Rat hat mit verabschiedeten Schlussfolgerungen zur Teilhabe und sozialer Inklusion deutlich gemacht, dass insbesondere für junge Menschen mit Migrationshintergrund weiterhin Zielgruppen orientierte Politikstrategien notwendig sind.

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Planung und Steuerung in der Grundsicherung für 2013

Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Planungen und Steuerung für 2013 für die Einrichtungen der Grundsicherung beschlossen: Nachdem in den vergangenen Jahren mit der Weiterentwicklung der Organisation in der Grundsicherung und der Instrumentenreform gravierende Veränderungsprozesse umgesetzt worden seien, könne man sich in 2013 auf das Kerngeschäft konzentrieren. Das langfristige Ziel sei die „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“. Dies möge schon jetzt in die Planungen einfließen und die Handlungsstrategie danach ausgerichtet werden. Als einen wichtigen Handlungsschwerpunkthebt der BA-Vorstand die nachträgliche Ausbildung von Fachkräften hervor. Jungen Erwachsenen, denen der Übergang an der ersten Schwelle nicht gelungen war, sollen nachträglich zu Fachkräften ausgebildet werden. Dazu sollen dezentrale Handlungsmöglichkeiten und Netzwerke genutzt werden.

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Sanktionen bei U25

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Arbeitshilfe herausgegeben. Mit Übertragung der Ausbildungsvermittlung geht auf die Agenturen für Arbeit auch die Aufgabe über, erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei Vermittlungsvorschlägen und Einladungen zu einem Termin bei der Berufsberatung über die korrekten Rechtsfolgen des SGB II zu informieren und eine ausreichend bestimmte und individuelle Rechtsfolgenbelehrung zu erteilen. Die Arbeitshilfe regelt auch, wann ein Leistungsbezieher sanktioniert werden darf, wie lange die Sanktionen andauern dürfen und welchen Umfang sie haben können. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ soll offensichtlich weiter perfektioniert werden – mit besonderer Berücksichtigung der U25.

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