WEITERE FLEXIBILISIERUNG „Mit Wirkung vom 20. November 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit Ergänzungen zum BvB-Fachkonzept in Kraft gesetzt. Für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurde u.a. eine weitere Flexibilisierung der Förderdauer für junge Menschen ohne Schulabschluss vorgenommen. Für junge Menschen, die im Rahmen der BvB auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden sollen, beträgt die Regelförderdauer nun bis zu 12 Monate. Hinsichtlich der Zielgruppen von BvB sollen junge Menschen mit komplexen Förderbedarfen besonders berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Jugendliche, bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die aber ausreichend motiviert sind eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen. Für Jugendliche mit komplexem Förderbedarf ist eine besonders sorgfältige Vorauswahl durch die Beratungskräfte der Agenturen zu treffen. Für Teilnehmer/-innen einer BvB aus dem Rechtskreis SGB II sollte diese Vorauswahl unterstützt werden durch vorgeschaltete Aktivierungshilfen für Jüngere oder geziehlt vorbereitende Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche. Darüber hinaus sehen die Ergungen des Konzeptes Anpassungen bei Inhalten und Methoden vor.“ Die ergänzte Fassung des Fachkonzepts BvB sowie die entsprechende Geschäfsanweisung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit