Das SGB II verfolgt vorrangig das Ziel, Hilfebedürftigkeit und Leistungsbezug durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu beenden. Doch unter welchen Bedingungen gelingt eine Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit? Lena Koller und Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersuchten die Arbeitsaufnahmen von Leistungsempfängern und veröffentlichten ihre Erkenntnis in eine IAB-Kurzbericht:
“ Im Jahr 2008 nahmen Leistungsempfänger der Grundsicherung (SGB II), die zuvor arbeitslos waren, 1,177 Mio. sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse auf. Der Anteil der Leistungsempfänger an allen Neueinstellungen betrug 15,5 Prozent.
Die Träger der Grundsicherung haben 316.000 dieser neuen Arbeitsverhältnisse mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten unterstützt.
Zusätzlich haben SGB-II-Leistungsempfänger im Jahr 2008 565.000 Mini-Jobs begonnen.
Mit rund 70 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einstellungen
nehmen Leistungsempfänger genauso häufig eine Vollzeitbeschäftigung
auf wie Personen ohne SGB-II-Leistungsbezug. Aber die mit diesen Stellen verbundenen Qualifikationsanforderungen sind deutlich niedriger als in der Gesamtwirtschaft. Der Anteil der einfachen Arbeiter betrug bei den Leistungsempfängern 39,7 Prozent im Vergleich zu 26,9 Prozent bei allen Einstellungen. Während der Facharbeiteranteil nur wenig zurückfällt, bekamen Leistungsempfänger nur zu 15,9 Prozent Angestellten-Positionen gegenüber 28,4 Prozent in
der Gesamtwirtschaft. Entsprechend fehlte den Leistungsbeziehern
häufiger der Berufsabschluss oder gar eine (Fach-)Hochschulausbildung.
Bei der Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen waren die Leistungsempfänger unterproportional, bei Teilzeitbeschäftigungen überproportional vertreten.
Die meisten Arbeitsaufnahmen fanden im Wirtschaftsabschnitt „Grundstücks- und Wohnungswesen …“ statt. Auf ihn entfielen über 1,9 Mio. begonnene Beschäftigungsverhältnisse mit Versicherungspflicht, an denen Leistungsempfänger mit 400.000 beteiligt waren. Während hier insgesamt 26 Prozent aller Einstellungen vorgenommen wurden, fanden 34 Prozent der neu beschäftigten Leistungsempfänger in diesem Bereich ihren Arbeitsplatz.
Dabei konzentrieren sich die Einstellungen auf die Arbeitnehmerüberlassung, die in diesem Wirtschaftsabschnitt
die Fluktuation bestimmt. Jeder fünfte Leistungsempfänger nahm eine Beschäftigung in der Zeitarbeit auf. Damit liegt der Anteil fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Überdurchschnittlich waren Leistungsempfänger der Grundsicherung auch an den Einstellungen im Abschnitt „Erziehung und Unterricht“, bei den „Sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen“, im „Gastgewerbe“ und in der „Land- und Forstwirtschaft“ beteiligt. Nur unterdurchschnittlich
konnten sie Arbeit im „Verarbeitenden Gewerbe“ aufnehmen. … Insgesamt werden Leistungsempfänger dort überproportional
eingestellt, wo tendenziell niedrigere formale Qualifikationsanforderungen bestehen. Facharbeiterpositionen
und solche darüber werden dagegen – entsprechend der Qualifikationsstruktur der Leistungsempfänger – nur unterproportional erreicht. …
Wurde eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen, führte dies bei 56,1 Prozent der Arbeitsaufnahmen zu (kurzfristig) bedarfsdeckendem Einkommen. In mindestens 358.000 Fällen von erfolgreicher Arbeitsuche
war also die Bereitschaft zu einer Vollzeitarbeit vorhanden, obwohl sich die Einkommensposition nur um die Freibeträge für Hinzuverdienst verbesserte. …
Die neuen Beschäftigungsverhältnisse sind allerdings häufig nicht stabil. Nur 55 Prozent dauerten länger als sechs Monate. Ob die
Instabilität der Beschäftigungsverhältnisse auf die Jobs selbst (wie z. B. bei Zeitarbeit und Aushilfstätigkeiten und anderen Befristungen) oder auf die Arbeitnehmer (die z. B. wegen gesundheitlicher Probleme
oder mangelnder Eignung ihre Position nicht halten können) zurückzuführen ist, läßt sich aus den Daten nicht ableiten.
Die Löhne aus den neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnissen decken oft nicht den Bedarf des Haushalts, sodass etwa die Hälfte weiterhin (reduzierte) SGBII-Leistungen bezieht. „
Den Bericht in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem aufgeführten Link.
www.ijab.de
http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1411.pdf
Quelle: IJAB Kurzbericht 14/2011