SGB II-Eingliederungsmittel 2010: Verteilung der Mittel auf die 438 Grundsicherungsstellen und 16 Länder

Im Bundeshaushalt 2010 (Entwurf, Stand: 16.12.2009) sind Ausgaben in Höhe von 6,200 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) als Teil der Haushaltstitels
1112/685-11 mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt, 96 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Verteilung der Eingliederungsmittel auf die 438 SGB II-Grundsicherungsstellen (ARGEn, Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung und zugelassene kommunale Träger) erfolgt gemäß der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 – EinglMV 2010.
Gemäß EinglMV 2010 erfolgt die Verteilung der SGB II-Eingliederungsmittel in zwei Teilen. § 1 Abs. 2 und 3 legt die Verteilungsmaßstäbe für 5,500 Milliarden Euro fest, § 1 Abs. 4 die Verteilung der restlichen 700 Millionen Euro. Diese 700 Millionen Euro sollen „… grundsätzlich für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verwendet werden …“. (Beschäftigungszuschüsse: BEZ)
Die Verteilung der 5,500 Milliarden Euro (2009: 5,736 Mrd. Euro) erfolgt „… nach Maßgabe des Anteils der … zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende … unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Grundsicherungsquote …“. (§ 1 Abs. 2;) Die Grundsicherungsquote ist „… das zahlenmäßige Verhältnis der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter …“. (§ 1 Abs. 3;) Neu in 2010: „Die Berechnung wird für Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung und zugelassene kommunale Träger (Grundsicherungsstellen) durchgeführt.“ (§ 1 Abs. 2) Bisher wurde diese Berechnung auf Kreisebene durchgeführt. Von dieser Neuregelung profitiert insbesondere Berlin: bisher ein Kreis, jetzt 12 Grundsicherungsstellen. Bei Berechnung nach dem bisher geltenden Modus
betrüge Berlins Anteil an diesen 5,500 Milliarden Euro 10,5860 Prozent statt der jetzt 10,8681 Prozent. Die Differenz in Euro: 15,5 Millionen.

Die Verteilung der 700 Millionen Euro (2009: 560 Mio. Euro), die grundsätzlich für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II verwendet werden sollen, erfolgt, anders als im Vorjahr „… nach Maßgabe des Anteils der in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Agenturen für Arbeit, die ihren Sitz nicht im Gebiet eines zugelassenen kommunalen Trägers haben, und der zugelassenen kommunalen Träger zu betreuenden Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende …“. Sollten diese Mittel in den einzelnen Grundsicherungsstellen nicht ausreichen, eingegangene BEZ-Verpflichtungen zu decken, erfolgt innerhalb der jeweiligen Grundsicherungsstelle eine Verstärkung dieser Mittel durch deren Anteil an den Eingliederungsmitteln gemäß § 1 Abs. 2. „Verlierer“ dieser Änderung des Verteilungsmaßstabs: z.B. Dortmund. „Gewinner“: z.B. Hamburg.

Im Bundesdurchschnitt stehen 1,5 Prozent (96 Mio. Euro) weniger SGB II-Eingliederungsmittel zur Verfügung als im Vorjahr (ohne die beiden oben genannten Bundesprogramme) – in Westdeutschland 0,6 Prozent, in
Ostdeutschland 3,0 Prozent und in Ostdeutschland ohne Berlin 3,9 Prozent weniger.
Die Veränderungsraten in den Ländern reichen von +4,5 Prozent in Hamburg und +2,5 Prozent in Hessen bis -5,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und –7,0 Prozent in Thüringen.
Die Veränderungsraten in den Grundsicherungsstellen reichen von +19,6 Prozent im Landkreis Miesbach (zugelassener kommunaler Träger) und +15,2 Prozent im Landkreis Osterode am Harz (ebenfalls ein zugelassener kommunaler Träger) bis –21,0 Prozent in Neumarkt in der Oberpfalz (ARGE) und -21,3 Prozent im Landkreis Bamberg (ARGE). In den 15 Großstädten (mehr als 400.000 Einwohner/innen, einschließlich Region Hannover), allesamt ARGEn, reichen die Veränderungsraten von +5,6 Prozent in Essen und +5,2 Prozent in der Region Hannover bis –2,4 Prozent in Stuttgart und –7,3 Prozent in Dortmund. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V.

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