Damit der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderten gelingt, hat die Kulusministerkonferenz (KMK)Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. Die vom Bundestag 2009 ratifizierte Konvention stellt den Ausbau des gemeinsamen Lernens in den Mittelpunkt (Artikel 24). Die KMK bezeichnet diesen Artikel als den vorgegebenen Rahmen, zu dessen Umsetzung die Länder die notwendigen Voraussetzungen schaffen müsten bzw. im vergangen Jahr geschafft haben.
“ Fachleute aus Schulen, Verbänden, Wissenschaft und Politik haben im Juni 2010 auf einer Tagung der Kultusministerkonferenz in Bremen über pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung der VN-BRK in die deutsche Schulpraxis beraten. Ihre Expertise ist in die ländergemeinsame Empfehlung eingeflossen, die jetzt aktuell im Internet veröffentlicht wird. “
www.kmk.org
http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles.html
http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/sonderpaedagogische-foerderung.html
http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/empfehlung-der-kultusministerkonferenz-zur-umsetzung-der-behindertenrechtskonvention-der-vereinten-n.html
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/Anhoerungstext-Entwurf-2010-12-03-205-AK.pdf
Quelle: KMK
Dokumente: Anhoerungstext_Entwurf_2010_12_03_205_AK.pdf