Die Bundesagentur für Arbeit hat die Evaluation für das Projekt „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ ausgeschrieben. In einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb sollen Interessen ausgewählt werden.
Ziel des Projekts „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ ist es, die über verschiedene Rechtskreise verteilten Aufgaben und Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen durch Kooperation sinnvoll Miteinander zu verknüpfen. Die Leistungen für die Jugendlichen sollen wirksamer werden. Mittelfristig soll dadurch die berufliche Integration junger Menschen verbessert und Reibungsverluste an den Schnittstellen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII vermieden werden.
Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig: Agenturen für Arbeit, Grundsicherungsstellen und Jugendhilfe. Das führt in den Leistungen für Jugendliche zu Friktionen und mangeldner Transparenz.
Das Projekt „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ soll durch verbesserte Kooperation und intensive Zusammenarbeit der drei Träger die Leistungsstituation für Jugendliche optimieren. Bis zum 31.12.2010 liegt das Projekt in einer ersten Phase an den Standorten Bielefeld, Darmstadt, Düsseldorf, Nürnberg, Rhein-Hunsrück-Kreis und Kyffhäuser Kreis. In der zweiten Phase bis Ende 2011 werden 14 weitere Standorte einbzogen: Hamburg, Bremenm, Nienburg, Salzgitter, Teltow-Fläming, Saalfeld-Rudolstadt, Wittenberg, Dortmund, Kassel (Stadt und Land), Chemnitz, Rhein-Lahn, Freiburg i.Br., Regensburg.
Ab 2012 soll schließlich eine Erweiterung auf das Bundesgebiet erfolgen. Die Evaluation soll feststellen, ob und in welchen Feldern die Zusammenarbeit in den jeweiligen Standorten optimiert werden konnte, welche Maßnahmen erfolgreich waren, welche Unterschiede sich im städtischen und im ländlichen Umfeld beobachten lassen, wie die Fach- und Führungskräfte die Veränderungen akzeptieren und welche Wirkungen die vertiefte Kooperation entfaltet.“
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Quelle: BA