Zum Auftakt des Jahres 2011 konnte man im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter der Überschrift „Die Hartz-Fabrik“ lesen: „49 Milliarden Euro haben der Bund und die Kommunen 2010 für Hartz-IV-Empfänger ausgegeben, etwa drei Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor. Doch nur ein Teil des Geldes, 24 Milliarden Euro, ist unmittelbar für die Betroffenen bestimmt. Der Rest fließt in eine Branche, der es umso besser geht, je mehr Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sind.“ Stimmt das?
Wohl kaum. Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) legen schlüssig dar: Der Bund gab 2010 (einschließlich der Bundesprogramme „Beschäftigungspakete für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“) etwa 90 Millionen Euro weniger, die Kommunen 555 Millionen mehr aus als 2009.
Im Haushaltsjahr 2010 wurden vom Bund und den Kommunen insgesamt 47,0 Milliarden Euro auf Grundlage des SGB II (Hartz IV) ausgegeben –brutto und einschließlich der Verwaltungskosten des Bundes und der Kommunen. Von diesen Ausgaben entfielen knapp 29,4 Milliarden Euro (netto) auf das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld (einschließlich „zusätzliche Leistungen für die Schule“), die befristeten Zuschläge (nach Bezug eines höheren Arbeitslosengeldes gemäß SGB III), die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II). Etwa 6,9 Milliarden Euro wurden für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben, über 5,0 Milliarden Euro für die vom Bund (4,4 Mrd. Euro) und den Kommunen (0,6 Mrd. Euro) zu tragenden SGB II-Verwaltungskosten und 5,6 Milliarden Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (6,0 Mrd. Euro einschließlich der 369 Millionen Euro für die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“).
Die Veränderungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009: 2010 wurden insgesamt 340 Millionen Euro mehr ausgegeben als im Jahr zuvor. Einschließlich der Mehrausgaben für die genannten Bundesprogramme
waren es 465 Millionen Euro mehr. Bei nahezu unveränderten Nettoleistungen zum Lebensunterhalt und SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ stiegen die Verwaltungskosten des Bundes und der Kommunen um 240 Millionen Euro und die Beiträge zur Sozialversicherung um 120 Millionen Euro.
Von den Ausgaben in Höhe von 47,4 Milliarden Euro einschließlich (.) der Bundesmittel für die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“ entfielen 35,9 Milliarden Euro auf den Bund, 2,4 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2010 veranschlagt und 11,5 Mrd. Euro auf die Kommunen (netto: nach
Abzug des Bundesanteils an den Leistungen für Unterkunft und Heizung; 2009: 10,9 Mrd. Euro). “
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe