Grünes Licht für Hartz IV – Neuregelung?

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprach sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales für die geringfügig geänderten Gesetzentwürfe der Koalition aus.
In der Sitzung hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP vor der finalen Abstimmung einen Änderungsantrag beschlossen, der neben zahlreichen technischen Änderungen hauptsächlich zwei Neuigkeiten enthält: Das Hartz-IV-Bildungspaket wird erweitert, so dass die Beförderungskosten auch für Schüler ab der zehnten Klasse übernommen werden, damit sie an Bildungsangeboten teilnehmen können. Zudem können die Sachleistungen wie Lernförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf zwei Wegen organisiert werden, entweder durch personalisierte Gutscheine oder durch Direktzahlungen an Leistungserbringer. Die SPD-Fraktion lehnte die Änderungsanträge, über die im Ganzen abgestimmt wurde, ab. Grüne und Linksfraktion enthielten sich.

Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um 5 auf 364 Euro im Monat steigen. Die mehr als 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien sollen bessere Bildungs- und Teilhabeangebote bekommen. …

Es habe noch nie so transparente und nachvollziehbare Berechnungen der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, betonten Union und FPD in der Sitzung des Ausschusses. Und nie zuvor hätten sozial benachteiligte Kinder derart im Mittelpunkt gestanden wie nun durch das Bildungspaket. …

Die Oppositionsfraktionen übten zum Teil harsche inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf, stellten die Verfassungsmäßigkeit in Frage und äußerten sich negativ über das Verfahren. Es sei eine ”Frechheit“, dass die Änderungsanträge von Union und FDP der Opposition so spät zugeleitet worden seien, hieß es bei der SPD. Alle Oppositionsfraktionen zeigten sich enttäuscht, dass die Anregungen vieler Experten aus der Anhörung zu Hartz-IV und dem Bildungspaket nicht aufgegriffen worden seien. Die Kritik zielte speziell auf die Berechnungen der Sätze. Weder bei der Referenzgruppe noch bei den Aufstockern, den so genannten ”verdeckt Armen“ oder der Methode der Abschläge gebe es Änderungen, kritisierte die SPD-Fraktion Auch das Bildungspaket bringe ”extrem wenige“ Verbesserungen für Kinder.

Die Linksfraktion betonte, dass mehrere Experten das geplante Gesetz für ”verfassungsrechtlich höchst riskant“ hielten. Sie kritisierte zudem die Berechnung und die Höhe der geplanten Regelsätze und verwies auf von ihr beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebene alternative Berechnungen, nach denen die Sätze – je nach Vorgehensweise – zwischen 28 und 150 Euro höher ausfallen müssten. Auch die Grünen-Fraktion sagte, dass Union und FDP ”komplett den Wesensgehalt des Verfassungsgerichtsurteils“ verfehlten und ”versagt“ hätten.

Der Bundesrat äußert sich in seiner Stellungnahme in mehreren Punkten kritisch zu dem Entwurf. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege weist der Bundesrat darauf hin, dass der eingestellte Betrag für bedürftige Frauen nach Vollendung des 20. Lebensjahres ”nicht ausreichend ist, um die Finanzierung von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln“ zu finanzieren. Der Bundesrat fordert eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme dieser Kosten, ”um bereits im Vorfeld vermeidbaren Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken“.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung der Erbringung von Bildungs- und Teilhabeleistungen als neue Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ”erhebliche Verwaltungskraft binden wird“. Mit dieser Ausgabenverschiebung gehe keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Gesamtverwaltungskosten in dem Bereich einher, kritisiert der Bundesrat und fordert daher, der Aufgabenverschiebung durch eine gleichzeitige Anpassung der Verwaltungskostenanteile Rechnung zu tragen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass das Verwaltungskostenbudget ”im erforderlichen Umfang erhöht“ werden muss.

Zudem sieht der Bundesrat durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu Sozialleistungen anderer Träger ”nicht unerhebliche Mehrkosten“ bei den Kommunen. Der Gesetzentwurf weise ”keinerlei Mechanismus zum Ausgleich der Kostenverschiebungen“ vor, heißt es weiter.

Dass die Bildungsteilhabe von Kindern, insbesondere von Kindern aus sozial benachteiligten Familien verbessert werden müsse, betont auch der Bundesrat. Der Anspruch der Kinder auf Bildungsteilhabe könne ”am wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur erfüllt werden“, heißt es weiter. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ”die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihr Angebot insbesondere in den zentralen Bereichen Schulsozialarbeit und Mittagessen an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen auszuweiten“.

Die Bundesregierung weist zahlreiche Forderungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder zurück. In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Hartz-IV-Gesetzentwurf (17/3958), die in Form einer Unterrichtung (17/3982) vorliegt, greift die Regierung zudem zahlreiche Kritikpunkte auf, die derzeit von der Opposition geäußert werden.

Der Gesetzgeber habe bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums einen normativen Gestaltungsspielraum, betont die Regierung. Bei der Auswahl der Referenzgruppe vermeide der Gesetzgeber Zirkelschlüsse, heißt es weiter. Dies geschehe etwa durch die Herausrechnung aller Haushalte, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus staatlichen Leistungen bestreiten. Der Gesetzentwurf verzichte auf eine weitergehende Korrektur der Referenzgruppe um Personen beziehungsweise Haushalte, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen beantragt haben, schreibt die Regierung. Denn es gibt keine empirischen Hinweise darauf, dass es in nennenswertem Umfang Personen gebe, die einen Anspruch auf Leistungen nicht geltend machen. ”Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe im Ganzen wird dadurch nicht berührt“, heißt es weiter.

Zahlreiche Forderungen und Änderungswünsche des Bundesrates lehnt die Regierung laut Unterrichtung ab: Etwa, dass die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für bedürftige Frauen übernommen werden sollten, dass das Verwaltungskostenbudget des Bundes erhöht und das Budgets generell anders aufgeteilt werden müsse oder die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher durch eine Sonderanpassung erhöht werden solle. Dagegen befürwortet die Regierung den Vorschlag, dass Fahrkosten für Schüler, deren Bedarf die durchschnittlich auf die jeweilige Altersgruppe entfallenden Beförderungskosten übersteigt, übernommen werden sollten. …“

Quelle: Pressedienst dew Deutschen Bundestages

Dokumente: 1703404_1_.pdf

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