Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Wiesbaden: Unterstützungssysteme können und müssen an vielen Stellen verbessert werden

Zur 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) sind die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der 16 Bundesländer wurden zahlreiche einstimmige Beschlüsse für notwendige Reformen unter anderem in der Pflege, bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und für die Umsetzung der Jobcenterreform gefasst. „Wir wollen erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf oder Behinderungen Unterstützung benötigen, passgenauere, auf ihre persönliche Situation besser abgestimmte und damit effektivere Hilfen erhalten. Die Unterstützungssysteme und die zugrunde liegende Gesetzeslage können und müssen an vielen Stellen noch verbessert werden,“ fordert der ASMK unter dem Vorsitz des Hessischen Sozialministers Stefan Grüttner.

Ein zentraler Diskussionspunkt der Konferenz war die Reform der Jobcenter. Die ASMK unterstützt die Zielsetzung des Bundes, die Vielzahl der Arbeitsmarktinstrumente deutlich zu reduzieren, damit den Ermessensspielraum vor Ort zu erweitern und so die Integration in den Arbeitsmarkt bezogen auf die regionalen Bedingungen zu verbessern. Die Länder erklärten ferner, aktiv an dem Prozess der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mitwirken zu wollen.

Die Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, bei der geplanten Neuordnung und Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besonders die Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern sowie von Pflegenden ohne Berufsabschluss zu verbessern. Es bedarf nach Ansicht der ASMK zusätzlicher Möglichkeiten, damit die Grundsicherungsstellen und Arbeitsagenturen diese passgenauer unterstützen können. Zum Beispiel seien Ausbildungen und berufliche Weiterbildungen in Teilzeitform auszuweiten. Darüber hinaus seien ausbildungs- und weiterbildungsbegleitende Hilfen notwendig.

Außerdem brachten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg. Seit 2007 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Auftrag der ASMK Eckpunkte dafür erarbeitet, die nun an die Bundesregierung übergeben werden und in die Reformgesetzgebung einfließen sollen. Grundanliegen des Reformvorhabens sei es, so Sozialminister Grüttner, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Auch das Thema Chancen und Risiken des demographischen Wandels stand auf der Tagesordnung. Diese erfordern laut ASMK ein verstärktes, gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern für eine gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit. Es sei erforderlich, je nach Bedarf und Entwicklung zur Sicherung der sozialen Infrastruktur unterschiedlich vorzugehen. Neue Wege müssten beschritten, neue Konzepte erprobt werden. Die Länder richten daher eine länderoffene Arbeitsgruppe „Demographischer Wandel und soziale Infrastruktur“ ein. Die Arbeitsgruppe soll Ansatzpunkte für Synergien zwischen Bund- und Länderaktivitäten aufzeigen und länderübergreifende Zusammenarbeit ermöglichen.“

www.hsm.hessen.de

Quelle: ASMK

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