In Deutschland ist im März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Damit haben Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf einen Rechtsanspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet zu werden. Vor diesem Hintergrund sowie an aktuelle Diskussionen in der Kultusministerkonferenz anknüpfend will die vorliegende Studie einen Beitrag zu einer an der Zielsetzung “Inklusion“ orientierten Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems leisten.
Auszüge aus den zentralen Befunden der Studie „Gemeinsam lernen.Inklusion leben.“ von Prof. Dr. Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung:
“ … In den Schulen findet sich bei einer bundesdurchschnittlichen Förderquote von 6 Prozent (in Förderschulen und im inklusiven Unterricht) zwischen den Bundesländern eine Spannweite, die von 4,5 Prozent in Rheinland-Pfalz bis hin zu 11,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern reicht. Dabei beläuft sich der Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder im Bundesdurchschnitt auf 18,4 Prozent. Auch hier gibt es in den Bundesländern deutliche Unterschiede: Während der Inklusionsanteil in Schleswig-Holstein bei 41,9 Prozent liegt, erreicht Niedersachsen einen Anteil von 6,6 Prozent. In Folge des inklusiv erteilten Unterrichts wird nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf separiert in Förderschulen unterrichtet. Die Exklusionsquote gibt an, wie groß diese Gruppe ist: Diese Quote reicht von 3,1 Prozent in Schleswig-Holstein bis hin zu 9,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Bereich inklusiver sonderpädagogischer Förderung haben die weiterführenden Schulen einen erheblichen Nachholbedarf: In den Grundschulen werden 33,6 Prozent der Kinder mit besonderem Förderbedarf inklusiv betreut, in den weiterführenden Schulen dagegen nur 14,9 Prozent. Abbildung 1 zeigt das Angebot an inklusiver Bildung und Betreuung von der Kindertageseinrichtung über die Grundschule bis hin zur weiterführenden Schule in den Bundesländern. Auf den ersten Blick ist zu erkennen, dass der Anteil inklusiv unterrichteter bzw. betreuter Kinder von der Kindertageseinrichtung über die Grundschule bis zur weiterführenden Schule in nahezu allen Bundesländern abnimmt. Zudem veranschaulicht die Abbildung, dass die Bundesländer auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem unterschiedlich weit vorangeschritten sind. …
Zwischen den Ländern gibt es jedoch nicht nur große Unterschiede hinsichtlich des Angebots an inklusiver Bildung und Betreuung insgesamt. Sie scheinen auch sehr unterschiedliche Wege bei der Einführung und Ausweitung der Inklusion in einzelnen Förderschwerpunkten zu beschreiten. Im Förderschwerpunkt Lernen, dem knapp die Hälfte (43,7 Prozent) der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zugeordnet sind, werden im Bundesdurchschnitt 18,9 Prozent inklusiv unterrichtet. Die Spannweite zwischen den Bundesländern reicht dabei von 1,7 Prozent in Sachsen und Hamburg bis zu 61,5 Prozent in Bremen.
Im Durchschnitt aller Bundesländer finden sich zwischen deutschen und ausländischen Schülern und Schülerinnen keine größeren Unterschiede hinsichtlich der Teilhabe am inklusiven Unterricht. Für eine Analyse migrationsspezifischer Daten – an Stelle der Analyse nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip – fehlt die Datengrundlage.
Mit 76,3 Prozent erreicht die überragende Mehrheit aller Förderschulabgänger keinen Hauptschulabschluss. Innerhalb des Förderschulsystems gelingt es damit nur sehr unzureichend, den Jugendlichen die Kompetenzen mitzugeben, die sie für eine Teilhabe an der Gesellschaft und im Berufsleben benötigen. In den meisten Bundesländern werden zwar je nach Förderschwerpunkt Abgangszeugnisse ausgestellt oder es können spezifische Abschlüsse (z.B. ein Berufsbezogener Abschluss) erworben werden, inwieweit diese Abschlüsse eine Perspektive für eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit eröffnen, ist allerdings in Frage zu stellen, da sie unter dem Hauptschulabschluss einzuordnen sind. Wenn aktuell schon Jugendliche
mit einem Hauptschulabschluss Probleme bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben, so ist dies für Abgänger mit Förderschulabschlüssen erst Recht zu erwarten.
…
Zur Sicherung inklusiver Bildungsbiographien sollte vorrangig in den weiterführenden Schulen mehr Inklusion möglich gemacht werden. Nur so kann vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche aus inklusiven Einrichtungen wieder in separierende Schulen wechseln müssen. …
Hinsichtlich der Ausweitung inklusiver Schulen ist die Entwicklung von verlässlichen Standards der personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung erforderlich. Für die Zuweisung der Ressourcen sollte an die Stelle der Kopplung der Mittel an die Zahl zu fördernder Schüler eine Budgetierung der für die einzelne Schule verfügbaren Mittel treten. Die Kopplung von Förderungsdiagnostik und Ressourcenvergabe mit dem impliziten Anreiz, die Zahl der sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schüler hoch zu halten, sollte aufgegeben werden.
…
Der Blick in die Länder zeigt aber auch, dass in allen Förderschwerpunkten und auf allen Bildungsstufen, insbesondere auch in den Kindertageseinrichtungen, in einem großen Umfang inklusive Förderung erfolgreich gelebt wird. Dies ermutigt, den Auftrag der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernsthaft anzunehmen. Geschehen kann dies allerdings nicht durch eine “laissez-faire-Politik“.
Eine solche Politik wäre dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Länder einer Ausweitung inklusiver Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Settings keine Hindernisse in den Weg legen würden. Wenn Eltern auf ihrem Recht auf inklusive Bildung ihrer Kinder beharren, bekämen sie auch die Möglichkeiten dazu.
Eine solche Politik wäre zugleich dadurch gekennzeichnet, dass Länder mit einer „laissez-faire“ Politik keine Anstrengungen unternehmen würden, den Ausbau inklusiver Bildung zu forcieren. Dies würde aller Voraussicht nach zur Verfestigung einer Doppelstruktur führen, bei der Förderschulen sowie inklusive Bildung und Betreuung dauerhaft nebeneinander bestünden.
Wird dieser Weg eingeschlagen, so wird das durch die UN-Konvention vorgegebene Ziel der Inklusion verfehlt. Ein inklusives Schulsystem ist – …. – erreichbar.
Der Weg zu dem durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angestrebten inklusiven Bildungssystem muss über einen zügigen Ausbau inklusiver Angebote in den Kindertageseinrichtungen, den Grundschulen und den weiterführenden Schulen führen. Doppelstrukturen mit ihrem Nebeneinander von Inklusion und separierender Förderschule sollte es nur für eine begrenzte Übergangsphase geben. … “
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-3C68B342-33C314DA/bst/xcms_bst_dms_32811_32812_2.pdf
Quelle: Bertelsmann Stiftung
Dokumente: Gemeinsam_lernen.Inklusion_leben_Studie_Bertelsmann_Stiftung.pdf