Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 20.10.2010 den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, welcher voraussichtlich zum 01.01.2011 in Kraft tritt. Das BMAS erwartet, dass die Jobcenter sicherstellen, dass ab 01.01.2011 ein Basisangebot der Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Verfügung steht. Die vorgesehenen Rechtsänderungen sehen die Möglichkeit vor, Leistungen für Bildung und Teilhabe u.a. in Form von Gutscheinen zu erbringen. Optional eine ist Direktzahlungsvariante im Gespräch, die als Alternative insbesondere für die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe in Betracht kommt und die auf Vereinbarungen mit Leistungsanbietern verzichtet.
Die Geschäftsführungen der Grundsicherungsstellen entscheiden vor Ort über die Form der Leistungserbringung je Leistungsart.
In ihrer aktuellen Geschäftsanweisung ermächtigt die BA die Geschäftsführungen der Jobcenter ab sofort Gespräche mit potenziellen Leistungsanbietern zu führen. Ab dem 6. Dezember 2010 können Vereinbarungen zur Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach § 28 ff. SGB II geschlossen werden. Diese Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens. Die Vereinbarungen sind, unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanforderungen, an die jeweiligen Besonderheiten vor Ort anzupassen. Mit der Geschäftsanweisung wurde ein Leitfaden sowie Mustervereinbarungen für die Verhandlungen mit Trägern veröffentlicht.“
Alle Dokumente entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: BA
Dokumente: GA_SGB_II_NR_39_2010_11_08_Anlage_3.pdf