Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildungsbranche

Seit öffentlich finanzierte Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschrieben werden und in erster Linie der billigste Anbieter den Zuschlag erhält, befinden sich die Gehälter der Weiterbildner, der Lehrkräfte, der AnleiterInnen, der PädagogInnen und SozialpädagogInnen und weiterer Beschäftigter in dieser Branche im freien Fall nach unten. Für Bildungsträger liegt hierin das Einsparpotential, um andere Anbieter unterbieten zu können.
Warum das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Erstreckung des Mindestlohn-Tarifvertrags in der Weiterbildungsbranche abgelehnt hat, begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dies sei wegen dessen fehlender Repräsentativität sowie im Lichte der Entscheidung des Tarifausschusses mangels öffentlichen Interesses geschehen.
Die Gewerkschaften verdi und GEW hatten unter Bundesarbeitsminister Scholz versucht, Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für die Weiterbildungsbranche zu erreichen.
Die Verhandlungen über den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche waren mit der neuen schwarz-gelben Regierung erst einmal weg vom Tisch. Frau von der Leyen will den ausgearbeiteten Branchentarifvertrag nicht als allgemeinverbindlich erklären.

Die Gewerkschaften starten nun eine Unterschriftenkampagne, in der deutlich gemacht werden soll, dass Mindeststandards für MitarbeiterInnen in der Weiterbildungsbranche unerlässlich sind.

Mit dem Aufruf soll deutlich gemacht werden, dass es sehr wohl ein öffentliches Interesse für die Allgemeinverbindlichkeit gibt. Für Träger mit Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes oder vergleichbarem kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen/-richtlinien würde der Mindestlohn keine entscheidende Veränderung im Preiskampf gegen Bildungsanbieter bringen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von Mindestlohn-Angträgen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ sowie den Aufruf der Unterschriftenkampagne entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.gew-bildungsmarkt.de/

Quelle: GEW; Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1703515_Antwort_BR_Kl._Anfrage_Gruene_Mindestloehne.pdf

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