Opposition kritisiert Hartz-IV-Gesetzentwurf: mangelnde Validität der Daten

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am vergangenen Mittwoch erstmals mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu den neuen Hartz-IV-Regelsätzen beschäftigt.

Die Oppositionsfraktionen übten zum Teil scharfe Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. SPD, Grüne und Linksfraktion bemängelten statistische Unsicherheiten bei den Berechnungen der Hartz-Sätze. Diese wurden aus dem Verbrauchsverhalten befragter Haushalte im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes (EVS) abgeleitet. Immer wieder fiel von Seiten der Opposition das Stichwort mangelnder ”Validität“ der Daten. Gemeint ist damit, dass die Gruppen der Haushalte, die zur Ermittlung bestimmter Konsumausgaben herangezogen wurden, zu klein ausgefallen seien und die Daten dadurch nur ”eingeschränkt verwendbar“ seien. Weiterhin kritisierten alle Oppositionsfraktionen, dass sich so genannte Aufstocker und ”verdeckt Arme“ in den Referenzgruppen befänden. ”Aufstocker“ sind Personen, deren Einkommen auf das Niveau der Grundsicherung aufgestockt wird, weil ihre Einkünfte unterhalb dieser Leistungen liegen. ”Verdeckt Arme“ sind Menschen, die eigentlich Anspruch auf staatliche Leistungen hätten, diese aber nicht wahrnehmen. Kritik übten alle Oppositionsparteien auch an der Wahl der so genannten Referenzgruppe bei den Ein-Personen-Haushalten. Dort habe die Regierung nicht die unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Einpersonenhaushalte herangezogen, sondern sei auf 15 Prozent herunter gegangen. SPD, Grüne und Linke kritisierten weiterhin, dass bestimmte Ausgabenposten für die Berechnung der Regelsätze nicht berücksichtigt worden seien, etwa Ausgaben für Alkohol, Schnittblumen oder den Besuch einer Eisdiele.

Union und FPD verteidigten den Gesetzentwurf. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien ”optimal“ (FDP) und ”Punkt für Punkt“ (CDU/CSU) umgesetzt. Es gebe ”keine Garantie“, dass die neuen Regelungen verfassungsgemäß seien, sie genügten aber ”mit hoher Wahrscheinlichkeit den Vorgaben aus Karlsruhe“, hieß es auf Seiten der FDP. Die gewählten Stichproben seien ”vernünftig“, bei Singles habe man Haushalte mit einem Einkommen bis zu 901 Euro herangezogen, bei Familien bis zu 2.500 Euro, betonte ein Vertreter der Unionsfraktion. Union und FDP hätten ”Wertentscheidungen getroffen“, so dass etwa Ausgaben für das Internet oder die Praxisgebühr berücksichtigt worden seien, Ausgaben für Pauschalreisen und Alkohol aber beispielsweise nicht.

Der Bundesrat befasst sich am 26.11. mit dem Gesetzentwurf. Für den 22.11. ist in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss vorgesehen.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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