Regierung berichtet über Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten

Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten sind Thema einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Darin verweist die Regierung darauf, dass die Zielrichtung des 2001 eingerichteten Aussteigerprogramms des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) der Ausstieg von Rechtsextremisten aus der Szene sei und nicht die Gewinnung von V-Leuten.

Jeder dritte Anrufer wird als „potenziell ausstiegswillig“ eingestuft

Seit 2001 kontaktierten der Regierung zufolge rund 1.100 Anrufer die Hotline des Programms. Die Zahl der Anrufe, insbesondere von Angehörigen und Bekannten, habe im Laufe der Jahre abgenommen; gleichzeitig sei der prozentuale Anteil der ernsthaft an einem Ausstieg Interessierten gestiegen. Rund ein Drittel der Anrufer sei nach einer ersten Prüfung als ”potenziell ausstiegswillig angesehen“ worden, wovon wiederum ein Drittel schließlich zum Teil intensive Betreuungsleistungen in Anspruch genommen habe. In weniger als zehn Fällen sei es nicht zum erwünschten Erfolg gekommen. Die Unterstützungsleistungen des BfV bestehen vor allem in der Beratung des Ausstiegswilligen und der aktiven Begleitung seines Ausstiegs. Ziel dieser Maßnahmen sei die soziale Reintegration der Ausstiegswilligen.

Weitere Hilfsangebote zum Beispiel von EXIT-Deutschland

Auch die zum Projektträger ZDK (Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH) gehörende Bundesinitiative „EXIT-Deutschland“ bietet verschiedene Hilfen für Menschen an, die mit dem Rechtsextremismus brechen wollen. Ein Teil der Aktivitäten von EXIT sei das Projekt im XENOS-Sonderprogramm ”Ausstieg zum Einstieg“ mit dem Namen ”Seitenwechsel – Ausstieg als Einstieg in ein neues Leben“. Es werde seit 1. Mai 2009 bis 30. April 2012 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert. Im Verlauf des Jahres 2009 seien 62 Aussteigende erfasst worden, davon 13 Frauen. Im Justizvollzug befinden sich laut Bundesregierung derzeit vier Personen, vier weitere haben demnach den Vollzug verlassen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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