Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat neue Weisungen bzw. fachliche Hinweise zu § 11 und § 21 SGB II veröffentlicht.
Der fachliche Hinweis zu § 11 SGB II berücksichtigt die Regelung zur Anrechenbarkeit von Einkünften aus Ferienjobs. In dem Hinweis zu § 21 SGB II wurde die neue Härtefallregelung eingefügt, die sich durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt.“
Die fachlichen Hinweise entnehmen Sie in vollem Textumfang dem Anhang oder aufgeführten Links.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-05-2010-Fachliche-Hinweise-SGB-2.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf
Quelle: BA; Tacheles e.V.
Dokumente: Gesetzestext_21_SGB_II_Leistungen_Mehrbedarfe.pdf