Am 7. Juni 2010 hatte die Bundesregierung unter der Überschrift „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ u.a. Kürzungen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 angekündigt:
laut einer Unterrichtung des BMAS sollen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Ausgaben für Verwaltungskosten und
Leistungen zur Eingliederung schrittweise bis 2013 auf 8 Mrd. Euro reduziert werden; das entspricht etwa den Ausgaben im Jahr 2006. Dies wären drei Milliarden Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2010 veranschlagten insgesamt 11 Milliarden Euro. Bereits im kommenden Haushaltsjahr (2011) will die Bundesregierung dieses Gesamtbudget offensichtlich um 1,5 Milliarden Euro kürzen.
Sowohl „Einsparungen … bei den passiven Leistungen“ („Effizienzverbesserungen“) als auch die Abschaffung des befristeten Zuschlags (§ 24 SGB II), der Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen und des Elterngeldes bei Bezug von Arbeitslosengeld II führen zu Minderausgaben außerhalb des Gesamtbudgets gemäß § 46 Abs. 1 Satz 5 SGB II, in dem die „Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten … veranschlagt“ werden.
Das „Gesamtbudget“, im Bundeshaushalt 2010 mit Ausgabemitteln in Höhe von 11 Milliarden Euro ausgestattet, soll bis 2013 nicht um 2,0
Milliarden Euro sondern um 3,0 Milliarden gekürzt werden. Vermutlich erfolgen diese Kürzung in folgenden Schritten: -1,5 Milliarden Euro (2011), -2,5 Milliarden Euro (2012) und –3,0 Milliarden Euro (2013) Wie sich diese Kürzungen auf die beiden Teilbudgets („Eingliederung“, „Verwaltung“) verteilen, lässt sich zur Zeit nur grob schätzen.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisiert das Sparpaket als inakzeptabel. Es setzte bei den Menschen an, die schon lange keine Reserven mehr haben. Anläßlich der Fokuswoche des Europäischen Jahrs gegen Armut und soziale Ausgrenzung forderte Caritas-Präsident Peter Neher dieses Sparpaket zu stoppen. Durch die jetzigen Planungen z.B. keine Rentenbeiträge mehr für Langzeitarbeitslose zu zahlen, würde sich das Problem der Armut bis ins hohe Alter fortsetzen. Anstatt vorrangig bei den Menschen zu sparen, die in den vergangenen Jahren ohnehin stark belastet worden seien, müsse auch die staatliche Einnahmepolitik auf den Prüfstand. Neher fordert unter anderem, über eine gerechtere Gestaltung der Erbschaftssteuer nachzudenken. Auch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes dürfe kein Tabu sein. Um anhand aktueller Daten über Armut und Reichtum diskutieren zu können forderte Neher die Bundesregierung auf, auch in dieser Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen.
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe; DCV