Novellierung des Jugendmedienschutzes

Die Ministerpräsidenten haben einstimmig der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zugestimmt. Die Länder sähen sich als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern Wege aufzuzeigen, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck (SPD). Die Novellierung soll nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Beck, der zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, betonte, ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz müsse einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Internet anbieten. Wesentliche Änderungen ist die freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten. Eltern könnten dann mit bestimmter Software einen Filter für ihre Kinder beim Surfen einbauen, der nur den Zugriff auf altersgerechte Seiten zulässt. Die Filter-Einstellungen werden ausschließlich vom Nutzer festgelegt. Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten durch den Anbieter ist nicht vorgesehen. Welche Inhalte gesperrt werden, soll eine freie Entscheidung der Eltern sein.“

Quelle: Katholische Nachrichten Agentur

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