Strukturelles Defizit der Bundesagentur für Arbeit: von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommen?

Die drastischen Senkungen des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“)auf das niedrigste Niveau seit 1975 und die Einführung eines von der BA an den Bund zu zahlenden, vermutlich verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrags, mit dem in diesem Jahr 24
Prozent der Beitragseinnahmen für die Finanzierung von „Hartz IV“ zweckentfremdet werden, haben die BA bewusst in ein strukturelles Defizit geführt. Die 2007 eingeführte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung („Mehrwertsteuerpunkt“) kompensiert die Einnahmeverluste
(2010: über 34 Milliarden Euro) nur zu einem kleinen Teil. Die für die kommenden Jahre erwarteten Defizite erhöhen den Druck auf die BA.

Zu rechnen ist mit einer „Schuldenbremse“ in Form von Leistungskürzungen. Zum 1. Januar 2007 wurde der Beitragssatz zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“), von seit dem Januar 1992 unveränderten 6,5 Prozent, auf 4,2 Prozent gesenkt. Ein Jahr später folgte eine Beitragssenkung auf 3,3 Prozent und zu Beginn des Krisenjahres 2009 dann eine weitere Senkung auf 2,8 Prozent in den Jahren 2009 und 2010. In den vier Jahren seit Beginn der Senkung des Beitragssatzes um insgesamt 3,7 Prozentpunkte wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnerisch über 100 Milliarden Euro weniger Beiträge einnehmen als bei dem in den 15 Jahren zuvor geltenden Beitragssatz von 6,5 Prozent. Im Haushaltsjahr 2010 werden von der BA wegen der Beitragssenkungen, wie schon 2009, rechnerisch 29 Milliarden Euro
weniger Beiträge eingenommen – statt etwa 51 Milliarden nur etwa 22 Milliarden Euro. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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