Im Bundeshaushalt 2010 sind für die vom Bund zutragenden „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) insgesamt 4,4 Milliarden Euro veranschlagt. Nicht enthalten sind darin die von den Kommunen zu tragenden Verwaltungskosten für die Erbringung der kommunalen Leistungen im Rahmen des SGB II (Hartz IV. Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den SGB II-Gesamtverwaltungskosten wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 12,6 Prozent festgesetzt. Legt man diesen, nicht von allen Kommunen anerkannten Finanzierungsteil zugrunde, ergeben sich für 2010 erwartete Gesamtverwaltungskosten von knapp über 5,0 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für den vom Bund zu tragenden Anteil an den SGB II-Gesamtverwaltungskosten stiegen von 3,607 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2006 um 16,7 Prozent (603 Millionen Euro) auf 4,210 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2009. Dies waren 210 Millionen Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2009 dafür veranschlagten 4,0 Milliarden Euro und 11,5 Prozent (434 Millionen Euro) mehr als im Haushaltsjahr 2008. Rechnerisch wurden damit im Haushaltsjahr 2009 vom Bund 626 Euro pro SGB II-Leistungsempfänger/in (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) bzw. 858 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/in bzw. 1.183 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft für SGB II-Verwaltungskosten ausgegeben. Die SGB II-Gesamtverwaltungskosten (Bund und Kommunen) betrugen im Haushaltsjahr 2009 rechnerisch 716 Euro pro SGB II-Leistungsempfänger/in bzw. 981 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/in bzw. 1.354 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft. Im Vergleich zum ersten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II (2005) wurden vom Bund im Haushaltsjahr 2009 pro SGB II-Leistungsempfänger/in 39 Prozent mehr bzw. pro Arbeitslosengeld II-Empfänger/in 40 Prozent mehr bzw. pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft 44 Prozent mehr für die SGB II-Verwaltungskosten aufgewendet.“
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V (BIAJ)